Als Teil des Werkvertrag sind auch diverse Fassadenansichten enthalten. Darauf sind Sicherheitsglasscheiben als Absturzsicherung an den OG Fenstern eingezeichnet. Es sollen nun allerdings nur französiche Gittergeländer eingebaut werden. Ausser auf den Ansichten steht im Werkvertrag (Baubeschrieb) nichts zu dem Thema.
Reichen die Fassadenansichten aus um Glasscheiben durchzusetzen oder wenigstens eine Minderpreisreduktion zu bekommen?
Wenn in den Plänen, die laut Vertragstext einen Bestandteil des Werkvertrages bilden sollten, Glasscheiben als Absturzsicherungen eingezeichnet sind - meistens mit einem einfachen Rechteck zwischen den Leibungen im unteren Öffnungsbereich, im Gegensatz zu Staketten, die eindeutig als vertikale Strukturierung erkennbar wären - kann der Besteller davon ausgehen, dass auch Glasscheiben und nicht Staketten als Absturzsicherung zur Anwendung kommen.
Somit würde ich den GU in die Pflicht nehmen und Glasscheiben verlangen - Preisminderungen würde ich nicht akzeptieren, da diese in dem Fall eher marginal sind -m2 Glasscheiben Fr. 1'000,- , Staketten rund Fr. 500,-.
Der GU will als erste Antwort etwa 100,- Sfr. pro Laufmeter gutschreiben. Da hier immerhin andere Beträge genannt wurden: Wer würde mir denn eine entsprechende Offerte für Geländer bzw. Glas machen? Geländer beim Spenger und Glas beim Glaser? Oder gibt es Firmen die beides machen?
Die frz. Geländer wären für mich in Ordnung. Ich putze eh nicht so gerne Fenster. Bei ca. 12 Laufmetern Geländerlänge macht es schon einen Unterschied ob ich 100 oder 500 Sfr pro Meter bekomme.
Es schenkt mir bei dem Bau sonst auch niemand etwas...