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Absturzsicherung Garten

13Antworten2’252Aufrufevon sunshine71 · 28. September 2015letzter Beitrag vor 11 Jahren
  1. sunshine715 Beiträge28. September 2015
    Hallo zusammen

    Wir wohnen in einer Gemeinde im Baselland und haben eine erhöhte Parzelle (gewachsener Grund) die auf allen Seiten auf den Einfriedungen eine Absturzsicherung fordert. Nun haben wir diese gemacht und sogar höher als das geforderte Minimum von 1m. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, aber jetzt werden wir von allen Seiten inklusive Gemeinde angeklagt. Traurig, wir wollten ein bisschen mehr wie das Minimum machen (z.t. kann man über 2m runterstürzen) aber nun droht uns die Gemeinde extrem. Möchten nicht im Detail darauf eingehen bis alles geklärt ist, aber gibt es vielleicht Institutionen die einen unterstützen wenn es um die Sicherheit geht. Danke allen für gute Tipps, sunshine71

  2. isitom2’343 Beiträge29. September 2015
    Hast du eine Zeichnung/Photo der Situation?

    Was für Auskünfte bezüglich Sicherheit möchtest du?

  3. Kaffeebart693 Beiträge29. September 2015
    So wie ich das verstehe hat er die Absturzsicherung höher gebaut als es die Reglemente zulassen und will nun eine Argumentationshilfe diese nicht wieder rückbauen und durch eine niedigere ersetzen zu müssen.

  4. Automation2’255 Beiträge29. September 2015
    In solchen Fällen an den HEV wenden.

  5. postit598 Beiträge29. September 2015 · bearbeitet
    Wie Kaffeebart gehe auch ich davon aus (leider hat sunshine 71 nur wenig Angaben gemacht), dass es sich um eine baurechtliche Frage handelt. Es wurde etwas gebaut, das so in dieser Höhe von der Baubewilligungsbehörde nicht bewilligt wurde.

    Dieser Umstand - eine Abweichung von der Baubewilligung oder vielleicht sogar überhaupt keine Baubewilligung - wurde nun festgestellt. Nun läuft das Verfahren ordentlich wie folgt weiter:

    - Selbst wenn "das Gebaute" offensichtlich nicht den Vorschriften entspricht, so ist dennoch eine Baubewilligung nachzureichen. Grundsätzlich können Bauten auch im Nachinein bewilligt werden und es kann nicht einfach so der Abriss verfügt werden, ohne die Angelegenheit ordentlich zu prüfen. Im Baugesuch wäre nun auf besondere Umstände hinzweisen (grosse Absturzgefahr) und explizit eine Ausnahme zu beantragen.

    - Wird das Baugesuch nicht bewilligt, so steht bald mal der Rückbau bzw. die Anpassung auf eine vorschriftsgerechte Höhe im Raum.

    - Sollte Rückbau / Anpassung durch die Baubewilligungsbehörde verfügt werden, so kann dies wiederum angefochten werden. Die Argumente werden dann aber langsam aber sicher schwächer; es bleibt einzig noch das Argument der Verhältnismässigkeit. Kann nämlich nachgewiesen werden, dass ein Rückbau / eine Anpassung im Vergleich zu den negativen Auswirkungen des vorschriftswidrigen Geländers auf die Umgebung nicht verhältnismässig ist, so könnte das Geländer allenfalls stehen gelassen werden. Dies dürfte aber schwierig werden, da die Anpassung eines Geländers kein besonders grosser Aufwand sein dürfte. Ausserdem will die Behörde sicher keinen Präzedenzfall schaffen.

    Du hast etwas Vorschriftswidriges gebaut, musst dich grundsätzlich auch selbst an der Nase nehmen.

    Helfen könnte dir ein grösseres Ingenieur- und Planungsbüro im Baselbiet, welches über einen Baujuristen in der Geschäftsleitung verfügt. Den Namen habe ich gerade vergessen. Dieses Büro prüft allerdings im Auftrag einiger baselbieter Gemeinden auch Baugesuche; solltest du in einer jener Gemeinden wohnen, so wäre das sicher die falsche Adresse 🙂

  6. sunshine715 Beiträge29. September 2015
    Danke für die Inputs. Nein wir haben natürlich nicht gegen das Baureglement gebaut und die Geländesituation ist wirklich ein bisschen speziell. Will nicht näher darauf eingehen bis alles geklärt ist, weil ich nicht auch hier noch rumdiskutieren will. Werde aber sicher mal bei der HEV nachfragen, da diese auch immer viel über die Absturzsicherungen schreiben.

  7. isitom2’343 Beiträge29. September 2015
    Also wenn du nicht gegen das Baureglement verstossen hast dann versteh ich die ganze Sache nicht. Da du dies leider nicht genauer erläutern möchtest kann dir auch nicht geholfen werden.

  8. postit598 Beiträge29. September 2015
    So ist hier jede weitere Diskussion sinnlos. Sunshine71, welche Tipps erwartest du denn? Wieso hast du dieses Thema überhaupt eröffnet?

  9. _miau_516 Beiträge29. September 2015
    vielleicht werbung?

  10. makrthekaiser411 Beiträge29. September 2015
    vielleicht werbung?
    ein schelm. bald meldet sich eine dieser institutionen die gesucht wurde? oder ein überaus zufriedener kunde meldet sich?

    hallo herr doktor, ich habe schmerzen, möchte aber nicht zu sehr ins detail gehen wo?

    naja. halt schade, wenn es keine details gibt ist der ganze thread ziemlich nutzlos. 

  11. _miau_516 Beiträge30. September 2015
    genau /emoticons/default_smile.png

  12. Kaffeebart693 Beiträge30. September 2015
    Ich stimme euch zu dass dies schade für die Community ist, aber verstehe auch Sunshine wenn er dies zur Zeit nicht vertieft hier in der Öffentlichkeit diskutieren will.

    Die Hilfe die Sunshine sich erhofft hat ist ja bei ihm angekommen. Der Tipp mit der HEV.Nun sollten wir nicht nen Shitstorm aufgleisen, nur weil unsere neugier nicht befriedigt wird.

    Bevor also weiter gewettert wird lieber einmal die Finger still halten und darauf hoffen, dass nach Abschluss des Falls dann die weiteren Infos dazu noch kommen werden ;-)
     

    3× hilfreich
  13. _miau_516 Beiträge30. September 2015
    du bist ein optimist, kaffeebart /emoticons/default_smile.png.

  14. Kaffeebart693 Beiträge30. September 2015
    Nicht wirklich 😛 ich mag es nur nicht wenn irgendwer in eine Schublade gepackt wird, nur er nicht alles preis geben will ;-)
    Hat halt grad so ausgesehen als würde sich eine Mentalität "Alle gegen den thread Ersteller" ergeben.

    1× hilfreich