Gehört eine absenkbare Bodenabdichtung bei Klima- bzw. Brandschutztür sowieso immer mit dazu oder ist das ein "Käuferwunsch" der entsprechend verrechnet werden kann?
Was ist okay? Keine Bodendichtung? - Ich möchte aber welche. Die Frage ist nur wer sie zahlt. Ich, weil ich sie zusaätzlich will oder der GU, weil sie bei einer Brand- oder Klimaschutztür sowieso dazu gehören?
Gruss,
Sven
PS. Die Brandschutztür geht zur Tiefgarage. Die ist im Prinzip nach aussen offen. Gittertor.
Bei Brandschutztüren zählt immer: wie geprüft so ausgeführt. Kurz wurde die Türe mit einer Senkdichtung geprüft gehört da eine hin. Nachträglich eine einbauen geht nicht ( rechtlich würde nicht der geprüften entsprechen ) da nicht so geprüft.
Die Tür muss jetzt bestellt werden. So wie ich das verstehe gibt es also keine Norm, die vorschreibt "Brandschutztüren zur Tiefgarage sind mit eine Abdichtung zu versehen."?