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Abrieb: Unsauberer negativer Abrieb in der Bauphase

3Antworten11’302Aufrufevon resy · 20. Februar 2012letzter Beitrag vor 15 Jahren
  1. resy7 Beiträge20. Februar 2012
    Hallo Zusammen. Ich habe eine Eigentumswohnung im Rohbau gekauft und im Moment geht es um den Innenausbau. Ich habe einen 1.5 mm Negativabrieb gewünsch (nicht im Stanard, d.h. ich bezahle zusätzlich). Ich habe den Abrieb schon einmal beanstandet da in meinen augen nicht sauber gearbeitet wurde. ein teil wurde ausgebessert (jedoch nicht gut!)/emoticons/default_mad.png. Folgende Punkte habe ich beim Architekten beanstandet:

    Abrieb wurde nicht vollständig abgerieben, da immernoch Körner hervorstehen. die Richtung wie abgerieben wurde ist sehr deutlich zu erkennen. Sehr unregelmässig ausehende Wand. Der Architekt hat gemeint es gäbe keine Norm wie abrieb aussehen muss.

    Meine Frage nun

    1. Gibt es eine Norm?

    2. soll ich einen unabhängigen sachverständigen zuziehen?

    3. Ist es ok wenn ich solche Sachen jetzt schon beanstande?

    Ich möchte mich jetzt schon für eure Hilfe bedanken!!!

    Resy

  2. Iwanhoe45 Beiträge20. Februar 2012
    Hallo Resy,

    Klar gibt es Richtungen beim Abrieb. Bevor unser Gibser angefangen hat, hat er uns Mustertafeln gemacht mit dem Negativ- Abrieb. Und da hat er klar Muster gemacht, welche vertikale Ausrichtung hatten und ein solches , wo keine Richtung "sichtbar" war, alse eine Art wild.

    Musst du unbedingt sofort ruegen, bevor allenfalls gestrichen wird.

    Gruss Iwanhoe

  3. resy7 Beiträge21. Februar 2012
    Hallo Iwanhoe Vielen Dank für die Antwort. Leider wurden die Wände schon einmal gestrichen. Wie gesagt eine Wand wurde schon einmal ausgebessert jedoch nocht zu meiner zufrieden heit

    IMG_1681.jpg

    ich habe ein Bild attached wo man deutlich sieht was ich mit Richtungen meine

    ausserdem sieht man hier deutlich wie nicht vollständig abgerieben wurde

    IMG_1688.jpg

    Ich bin gestern mit einem befreundeten Maler durch meine Wohnung gegangen und er hat die Arbeit aus Grauslig bezeichnet. knn mir jemanden einen Unabhängigen Sachverständigen empfehelen? wie muss ich da vorgehen?

    Vielen Dank

  4. resy7 Beiträge21. Februar 2012
    ach ja kennt jemand die NORM SIA 242/1? Gibt es da Vorschriften wie etwas abgerieben werden muss?