wenn man zusammen ein Haus kauft, wird die Bank darauf bestehen dass die Hypo auf beide lautet, inkl. gegenseitiger solidarischer Haftung - ist ja eigentlich auch logisch...
Ausser es existiert die Situation, dass nur ein Teil das Haus/Wohnung kauft, dieser Teil muss dann aber auch alleine den Tragbarkeitskriterien entsprechen mit diesem einzelnen Einkommen. Eigenkapital könnt ihr logischerweise untereinander hin und herschieben...
Übrigens, sogar bei einem Mietvertrag, sollte nicht eine Partei den Tragbarkeitsrichtlinien entsprechen, wird auf beide lauten, inkl. solidarischer Haftung...
Ein EFH lässt sich ja meistens nicht durch Stockwerkeigentum in selbständige Teile unterteilen. Vielleicht bei einer Einliegerwohnung würde das noch gehen, aber ansonsten würden die Teile ja nicht selbständig und unabhängig werden. Kannst beispielsweise nicht die Küche auf zwei Parteien unterteilen. Selbst wenn man derartige Stockwerkeintümer gründen könnte, so wäre das Risiko für die Bank viel zu gross, da nicht einfach so ein Anteil am EFH verkauft werden könnte, auf sowas würde sich wohl keine Bank einlassen.
Somit bleibt ein EFH ein einziges Element, es steht auf einer Parzelle, und auf diese Parzelle lautet der Schuldbrief. Somit muss auch der Kreditnehmer als Einheit daher kommen. Der Kreditnehmer könnte also eine einzelne Person sein, eine einfache Gesellschaft oder ein Ehepaar. Denkbar wäre auch eine GmbH oder AG, aber da kommen dann noch andere Punkte ins Spiel.
Lösungsansätze: Heirate doch deinen Bekannten! Vielleicht steht er schon lange heimlich auf dich. Oder nur einer von euch kauft das Haus, der andere stellt Kapital zur Verfügung (Kredit unter zwei Privaten) und kann dann eine Haushälfte zu entsprechenden Konditionen mieten. Oder ihr gründet eine einfache Gesellschaft oder sonst eine juristische Person.
Wenn du mit jemandem zusammen das Haus kaufst seid ihr voneinander abhängig, denn wenn ihr Euch zerkriegt kann keiner so tun als gäbe es den anderen nicht.
Im StWE geht das, weil die Wohnungen separat und unabhängig nutzbar sind. Dann ist der Ex wenigstens nur Wohnungsnachbar. Im gemeinsamen EFH ist sowas vermutlich unmöglich.