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2-Jahresgarantie

5Antworten1’805Aufrufevon St. Gallen · 5. Januar 2014letzter Beitrag vor 13 Jahren
  1. St. Gallen184 Beiträge5. Januar 2014
    Hallo zusammen

    Wer weiss, wie sich die Garantie nennt, oder den ges. Artikel dazu, um die Garantie, resp.  2- Jahresmängelbehebung einzufordern?

    Ich muss einige eingeschriebene Briefe verfassen, umd die Unternehmer ab zu mahnen.

    Danke der kurzen Antwort

  2. Pfälzer9’908 Beiträge5. Januar 2014
    Hallo St.Gallen

    Was willst Du denn genau machen?

    Gab es gemeldete Mängel bei der Abnahme (vor Ablauf der 2jährigen Garantiefrist) die nun noch nicht behoben sind? Dann brauchst Du nur auf die Mangelmeldung oder ggf. das Abnahmeprotokoll vom .... xxx zu verweisen

    Oder fand keine Begehung statt? Du hast aber Mängel zu melden?? Du dachtest, dass die Handwerker automatisch auf Dich zukommen und nachfragen, was sie dann nicht taten?

    Die Übergabe, bzw. die Abnahmen fanden bei Dir ja wohl im Dez. 2011 statt...  wonach nun, im Januar 2014 die Handwerker natürlich aus dem Schneider wären...?

    Also, was genau meinst Du?

  3. St. Gallen184 Beiträge5. Januar 2014
    Guten Abend

    Ich habe bereits über den Architekten die Unternehmer anschreiben lassen, natürlich noch in der 2 jahres Frist. Da sich erst einer gemeldet hat, dachte ich, dass ich als nun als Eigentümer Druck machen sol, wenn sie dann nicht reagieren, werde ich zügig rechtliche Schritte einleiten.

    Gruss

  4. Pfälzer9’908 Beiträge5. Januar 2014
    Ja dann würde ich Dir empfehlen, dies auch über den Architekten nochmals anmahnen zu lassen (evtl. weiss der ja auch längst warum sich die anderen nicht gemeldet hatten?), der hat ja sicher die Nachweise über die Zustellungen.

    Du kannst Dich ansonsten auch direkt auf die Mangelmeldung, mit Schreiben vom... beziehen, wobei ich davon ausgehe, dass Du ja von den Schreiben eine Kopie bekommen hattest.

    Ebenso gehe ich davon aus, dass Du auch eine Kopie (oder ggf. das Original) der jeweiligen Gewährleistungsbürgschaft (Sicherungsschein) in Händen hast. Wenn ein Handwerker nicht mehr kann/möchte, so kannst Du Dich auch an den Bürgschaftsgeber (Versicherung/Bank..) wenden.

    Aber das sollte, auch der formellen Wege wegen, Dein Architekt für Dich machen.

  5. St. Gallen184 Beiträge5. Januar 2014
    Danke, dann werde ich mich nochmals an den Architekten wenden.

    Die Garantiescheine habe ich alle bekommen, ebenfalls die Schreiben, die an die Unternehmen gingen.

    Dann bin ich mal gespannt.

  6. Urs Tischhauser1’559 Beiträge27. Januar 2014
    Grundsätzlich muss ich Pfälzer Recht geben, dass die Unternehmer möglicherweise "aus dem Schneider" sind. Massgebend ist jedoch das Datum des Garantiescheins. Und, falls Sie mit einem lokalen Architekten gearbeitet haben und lokale Unternehmer berücksichtigt haben, dürften diese schon noch - auch ausserhalb der Zeit - antanzen. Ansonsten muss der Architekt wirklich Druck machen.