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1-Phasen Schienensystem nachträglich einbauen

3Antworten1’388Aufrufevon rxc · 5. November 2021letzter Beitrag vor 5 Jahren
  1. rxc4 Beiträge5. November 2021
    Hallo Zusammen

    Wir bauen zur Zeit unsere Eigentumswohnung um. Dabei haben wir die Küche durch den Abriss einer Wand geöffnet.

    Nun fehlt es aber an einem Ort an Licht. Unser Plan war ein 1-Phasen Schienensystem Unterputz zu verlegen - so wurde es auch mit dem Architekten geplant und an den Elektriker weitergegeben.

    Als wir nun gestern mit der Bauleitung die Abnahme der Rohbauarbeiten des Elektrikers durchführen wollten, war der Schlitz in der Decke nicht ausgeführt und keine Kabel verlegt.

    Der ausführende Elektriker meinte dann nur, das könne er aus rechtlichen Gründen nicht ausführen. Was ist in der Schweiz notwendig, damit dies trotzdem ausgeführt werden kann? 

    Wo finde ich entsprechende Bestimmungen? Es würde sich um eine 1.5m lange Einbauschiene handeln (Einbaubreite 4cm, Einbautiefe 1.6cm).

    Was mich am meisten ärgert, ist dass dem Elektriker die Pläne seit über 6 Monaten vorliegen, er die Wohnung mehrmals besichtigt hat und nie etwas erwähnt hat. 

    Viele Grüsse

    Remo

  2. Roberto11180 Beiträge5. November 2021
    Für diese Installation spricht eigentlich gemäss Vorschriften nichts dagegen. Die Phasenschiene muss einfach den nötigen Berührungsschutz aufweisen.

    Aus meiner Sicht hätte der Elektriker mindestens Rücksprache mit euch nehmen müssen wenn er der Ansicht ist dass dies nicht geht, und nicht einfach nichts machen.

    Ich gehe mal davon aus dass er es vergessen hat, und dies eine Ausrede seinerseits ist.

  3. rxc4 Beiträge5. November 2021
    Hallo Roberto

    Vielen Dank für deine Einschätzung! Ja die Rücksprache wäre das mindeste gewesen.

  4. sHusBiOute8 Beiträge28. Dezember 2021
    Sehe es wie oben.  Dennoch als Kompromiss: Aufputz-Einbauschiene 3phasig.  Sieht ok aus und bietet viel mehr Möglichkeiten

    Grüsse

    m