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ImmoSky AG – zahlreiche Betreibungen und Konkursandrohungen?

6Antworten146Aufrufevon homm1972 · 9. Oktober 2026letzter Beitrag gestern
  1. homm19725 Beiträge9. Oktober 2026
    Hallo zusammen

    Wir hatten vor einiger Zeit mit der ImmoSky AG zu tun. Anfangs schien alles normal, doch mit der Zeit häuften sich die Probleme. Abmachungen wurden nicht eingehalten, vieles verzögerte sich und auf manche Nachrichten erhielten wir wochenlang keine Antwort.

    Deshalb haben wir beim zuständigen Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug zur ImmoSky AG angefordert.

    Der Auszug hat uns überrascht. Er enthält zahlreiche Betreibungen, teilweise mit beträchtlichen Beträgen. Zudem sind offene SVA-Beiträge und mehrere Konkursandrohungen aufgeführt.

    Mir ist bewusst, dass Betreibungen allein nicht automatisch bedeuten, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Die Anzahl der Einträge und die aufgeführten Beträge werfen bei uns aber Fragen auf.

    Ich habe die ersten beiden Seiten des Auszugs angehängt und persönliche Angaben geschwärzt.

    Hat jemand von euch Erfahrungen mit ImmoSky AG gemacht? Wie würdet ihr einen solchen Betreibungsregisterauszug einschätzen?

    Danke für eure Einschätzungen und Erfahrungen.

  2. forumsphere105 Beiträge20. Oktober 2026
    Hinweis der Moderation

    Den angehängten Auszug aus dem Betreibungsregister haben wir aus rechtlichen Gründen entfernt. Er lag uns vor, und wir haben ihn gesehen. Der Beitrag selbst bleibt bestehen.

    Die ImmoSky AG ist eingeladen, hier im Thema Stellung zu nehmen.
  3. B101 Beiträge21. Oktober 2026
    Achtung, ich habe selber monatelang um eine Rückzahlung von Reservationsgelder warten müssen. Erst ein richterlicher Entscheid hat genügen Druck erwirkt.

    Ich kenn die vielen Rechtsvorschläge und unzähligen Konkursandrohungen. Es macht den Anschein, dass die einbehaltenen Geldern zur Liquidität benötigt werden. Nach eigenen Angaben werden diese aber treuhänderisch verwaltet (???).

    Ich muss aus meiner Erfahrung dringend vor der Firma warnen!
  4. CH_RechnungsCheck5 Beiträge29. Oktober 2026
    Ein Betreibungsregisterauszug ist wie ein Arztbericht: Eine Betreibung allein ist Schnupfen, eine Konkursandrohung ist Fieber.

    Zur Firma selbst kann ich nichts sagen, aber zum Lesen des Auszugs:

    1. Betreiben kann in der Schweiz jeder jeden, ohne Beweis. Ein Zahlungsbefehl sagt nur, dass jemand etwas fordert. Mit Rechtsvorschlag ist die Sache erst mal gestoppt. Die blosse Anzahl Betreibungen ist deshalb nur begrenzt aussagekraeftig.

    2. Eine Konkursandrohung (Art. 159 SchKG) kommt erst, wenn kein Rechtsvorschlag erhoben oder dieser per Rechtsoeffnung oder Urteil beseitigt wurde und der Glaeubiger das Fortsetzungsbegehren gestellt hat. Der Glaeubiger hat also in der Regel bereits einen vollstreckbaren Anspruch. Mehrere davon sind ein ernstes Signal, auch wenn sie danach bezahlt wurden: Dann zahlt die Firma typischerweise erst, wenn der Konkurs vor der Tuer steht.

    3. Offene SVA/AHV-Beitraege sind oeffentlich-rechtliche Forderungen. Die Ausgleichskassen betreiben schnell und konsequent, und wer dort im Rueckstand ist, hat meist ein Liquiditaetsproblem.

    4. Was Bauherren daraus machen sollten: keine Vorauszahlungen ueber den Baufortschritt hinaus, Reservations- oder Anzahlungsgelder nur auf ein Sperrkonto oder ueber den Notar. Und Achtung Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 ZGB): Zahlt ein GU seine Subunternehmer nicht, koennen diese bis 4 Monate nach Vollendung ihrer Arbeit (Art. 839 ZGB) ein Pfandrecht auf euer Grundstueck eintragen lassen, und ihr zahlt im schlimmsten Fall doppelt. Deshalb Zahlungsnachweise an die Subunternehmer oder eine Bankgarantie verlangen.

    5. Reservationsvertraege fuer Grundstuecke ohne oeffentliche Beurkundung sind wegen Art. 216 OR in vielen Faellen formungueltig. Dann kann eine bezahlte Reservationsgebuehr grundsaetzlich zurueckgefordert werden.

    Vertrauen ist gut, Sperrkonto ist besser.
  5. Elysium2 Beiträge1. November 2026
    Hallo zusammen. Zuerst: jede Aussage von mir ist vollumfänglich, zweifelsfrei und schriftlich untermauert. Dazu gehören auch Gerichtsurteile. Jetzt wird’s leider etwas lang. Die ImmoSky ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wieso diese Branche reguliert werden muss. Wie in den 90er die professionellen Vermögensverwalter im Wild West Stil die Gelder ihrer Kunden in Produkte mit der höchsten Retro investiert haben, steht die persönliche Bereicherung auch bei der ImmoSky GL an erster Stelle. Wer an das Märchen von Ethik & Moral glaubt, egal ob Kunde oder Mitarbeiter, ist bereits geliefert. Einer von Gordon Gekkos Best of Aussagen trifft hier genau ins Rote. Diese Leute sind Lämmer - und Lämmer werden geschlachtet. Ich könnte stundenlang Fakten liefern. Aber es geht ja primär um den Betreibungsauszug und die Rückforderung von Anzahlungen. Die GL der ImmoSky hat zwar keine Diplome an der Wand hängen, ist aber bauernschlau. Wer hier aggressiv seine Anzahlung einfordert , lernt das Prozessrecht und den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kennen. Die klaren Worte die im Gesetz stehen sind einfach nur ein Witz. Ist ihre Forderung nicht höher als CHF 20‘000.—, stehen Sie am Ende mit einer schwarzen 0 da. Rechnen Sie mit knapp 2 Jahren bis zum Gerichtsurteil im „Schnellverfahren“. Nur ist dieses Urteil das Papier nicht wert. Sie haben nur die Erlaubnis, ihre Forderung weiterhin geltend machen zu dürfen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie rund CHF 10000.— an Anwaltskosten verbraten, bekommen aber gemäss Gerichtsurteil nur einen Bruchteil vom Beklagten erstattet. Wenn Sie gewinnen natürlich und die ImmoSky den Mantel nicht vorher schliesst und mit einer neuen AG ihr Geschäft betreibt. Also. 2 Jahre sind bisher vorbei. Zieht die ImmoSky nicht vor die nächste Instanz, dürfen Sie trotzdem weiterhin die Kosten bevorschussen und das volle Risiko eines möglichen Double loss tragen. Jetzt verbraten sie ein weiteres Jahr mit dem Betreibungsverfahren und fragen sich, unter anderem.
    wieso ein weiteres Gerichtsurteil nötig ist, nur damit das erste. Rechtskräftige Urteil bestätigt ist. Ihr Anwalt freut sich natürlich und sie legen ein weiteres Jahr an Lebenszeit sowie rund CHF 5000 noch oben drauf. Alles was sie dafür kriegen ist die Hoffnung das noch was da ist um ihre Forderung begleichen zu können. Auf jeden Fall müssen Sie den Weg bis ganz zum Schluss gehen. ImmoSky zahlt erst dann, wenn am nächsten Tag der Konkurs droht 20000 Forderung, 15000 Honorar Anwalt und 3 Jahre später. Das ist ihr Best Case. ImmoSky geht aus Prinzip über die volle Länge. Das ist eine Demonstration der Macht. Vielleicht wirft der eine oder andere sogar vorher das Handtuch oder kennt die Abläufe und verzichtet komplett auf den Rechtsweg. Es gibt ja nichts zu gewinnen bei vollem Risiko. Ihr worst Case : das sie 20000 nie bezahlt werden und die 15000 für den Anwalt zusätzlich weg sind. Hier stimmt der Return on Investment so oder so nicht. ABER! Das betrifft jetzt die Mitarbeiter. Wer sich nicht zu Schade ist und auf adäquatem Niveau agiert, holt sich sein Stück vom Kuchen und macht dabei richtig Kasse. Fakt: meine ganz persönliche Meinung ob man hier Kunde oder Mitarbeiter werden soll ist klar. Wer sich nicht sicher ist dem sage ich. Das hier ist nicht einmal ein negatives Beispiel im Vergleich zu den Fakten in meinem Dossier.
  6. smart80287 Beiträge1. November 2026
    Jeder selbst schuld, welcher auch nur 10 Minuten Lebenszeit mit Immosky investiert.
    5 Minuten Recherche würden helfen.
    Wir sind zum Glück ab 2008 wegen Bauchgefühl und Fakten genug früh ausgestiegen..
    Was nicht beleuchtet wird (Vermutung): Vermutlich hat ihr Gerüst auch zig (potentiell) Baulandverkäufer zu Schaden geführt.
    Früher war ihr Vertriebsmodell auch Bauland bei Besichtigungen mit Haus-Skizze zu zeigen, für welches sie gar keine Verträge hatten?
  7. Elysium2 Beiträge2. November 2026
    Hi Smart80 sorry aber ich stehe hier auf der Leitung was ihre Frage betrifft. Ab dem Satz „was nicht beleuchtet wird .. und „Gerüst“ hat geschadet“ ist das Vorgehen und die Geschäftspraktik der ImmoSky gemeint oder ? Grundsätzlich ist das Vorgehen bei Bauland an interessanter Lage mit Potential aus Sicht eines Investors ganz einfach. Die Verpflichtung des Auftragnehmers im Interesse des Auftraggebers zu agieren und entsprechend zu beraten wenn der vom Kunden genannte Verkaufspreis z.b. unter dem Markt liegt, ist ein guter Lacher. Dieses Bauland wird auch nicht amMarkt offeriert das wird vom ceo selber gekauft. Sowas ist natürlich ganz spannend. Klärt Der Verkäufer das Potential seiner Parzelle nicht ab und verlangt den m2 Preis für normales Bauland obwohl Z.b mehrere Eigentumswohnungen problemlos machbar sind. Verliert er Geld und nicht zu knapp. Der Investor rechnet die Rendite auf dem Projekt und wenn er 10 Wohnungen bauen kann,, ist der m2 Preis nicht der von Hans Mister der sein Einfamilienhaus bauen will . ..in der Theorie ist man gegen Beratung zum Nachteil abgesichert, in der Praxis interessiert das keinen. Es ist ja nichts reguliert. Man muss ja nicht wie der Vermögensverwalter der dank
    Finig und fidleg keine Zeit hat die Märkte zu studieren. Der muss beweisen, dass er zum Vorteil des Kunden agiert. Hier ist es umgekehrt,
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