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Erfahrungsbericht LeonWood – Probleme bei Planung, Lieferung und Kundenbetreuung eines Blockhauses in der Schweiz

1Antwort22Aufrufevon urs1983 · 27. Oktober 2026letzter Beitrag vor 5 Tagen
  1. urs19838 Beiträge27. Oktober 2026
    Hallo zusammen

    Wir haben mit LéonWood ein Blockhaus in Inden im Kanton Wallis gebaut. Da wir während der Planung, Lieferung und Umsetzung mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert waren, möchte ich unsere Erfahrungen teilen. Vielleicht hilft dieser Bericht anderen Bauinteressierten bei der Wahl ihres Hausanbieters.

    Vorweg: Unser Blockhaus ist wunderschön geworden und wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen das Blockhauskonzept, sondern insbesondere gegen die Planung, Projektabwicklung und den Umgang mit Problemen.

    Unser Bauprojekt

    Unser Haus steht auf rund 1’200 Metern Höhe. Wir haben einen LéonWood-Bausatz mit Unterstützung eines Richtmeisters und einem hohen Anteil an Eigenleistung aufgebaut. Die Organisation der Baustelle, die Koordination der Handwerker und zahlreiche Ausbauarbeiten haben wir selbst übernommen.

    Gerade bei einem solchen Projekt sind zuverlässige Planungsgrundlagen und verbindliche Absprachen entscheidend. Leider mussten wir feststellen, dass dies in verschiedenen Bereichen nicht wie erwartet funktionierte.

    1. Baustellenzufahrt und zusätzliche Transportkosten

    Bereits frühzeitig haben wir LéonWood mehrfach auf die schwierige Zufahrt und bestehende Gewichtsbeschränkungen hingewiesen. Uns wurde schriftlich zugesagt, dass die Situation geprüft werde.

    Bei der Anlieferung waren dennoch zusätzliche Umladungen und Transporte erforderlich. Dadurch entstanden uns Mehrkosten im mittleren vierstelligen Frankenbereich.

    LéonWood beruft sich auf die vertragliche Verantwortung der Bauherrschaft für die Zufahrt. Aus unserer Sicht muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Schwierigkeiten frühzeitig bekannt waren und eine Prüfung ausdrücklich zugesagt wurde. Eine abschliessende Klärung der Verantwortlichkeiten steht aus.

    Unsere Empfehlung: Die gesamte Transportlogistik einschliesslich Fahrzeuggrössen, Gewichtsbeschränkungen, Umladungen und möglicher Mehrkosten vor Vertragsabschluss schriftlich regeln.

    2. Lieferverzögerungen bei Fenstern und Türen

    Bei Fenstern und Türen kam es zu einer Verzögerung von rund 20 Tagen. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass aufgrund der Höhenlage eine spezielle Verglasung erforderlich sei.

    Die Lage und Höhe unseres Grundstücks waren allerdings von Beginn an bekannt. Für uns war deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb diese Anforderung erst so spät zu Schwierigkeiten führte.

    Die Verzögerung hatte erhebliche Auswirkungen auf unseren Bauablauf. Bereits organisierte Helfer, Handwerker und Termine mussten neu koordiniert werden. Auch unsere eigene Arbeits- und Ferienplanung war betroffen.

    3. Fenster, Türen und Wetterschenkel

    Neben den Lieferverzögerungen kam es bei einzelnen Bauteilen zu Unstimmigkeiten. Bei Fenstern, Türen und Wetterschenkeln waren Abklärungen, Anpassungen und teilweise Austauscharbeiten notwendig.

    Insbesondere der Austausch der Eingangstür verursachte zusätzlichen Aufwand.

    LéonWood hat inzwischen drei Richtmeisterstunden anerkannt und uns dafür eine Gutschrift über 285,38 Euro angeboten. Weitere damit verbundene Fragen und Aufwendungen sind aus unserer Sicht nicht abschliessend geklärt.

    4. Bodenaufbau und Aufbauhöhen

    Ein weiterer Streitpunkt betraf die Planung des Bodenaufbaus.

    In unseren Unterlagen war eine Aufbauhöhe von 15 cm vorgesehen. Dabei entstanden Unstimmigkeiten hinsichtlich der Berücksichtigung der vorhandenen OSB-Platten beziehungsweise Holzschalung.

    Dies hatte Auswirkungen auf die Ausführung der Böden und die Abstimmung verschiedener Anschlusshöhen. Gerade bei mehreren Geschossen und unterschiedlichen Bodenbelägen sind präzise Angaben entscheidend.

    Wir hätten uns eine eindeutigere und besser abgestimmte Planung gewünscht.

    5. Kaminführung und Dachkonstruktion

    Die vorgesehene Kaminführung kollidierte mit einem Sparren der Dachkonstruktion, weshalb vor Ort Anpassungen notwendig wurden.

    Gewisse Anpassungen sind auf einer Baustelle selbstverständlich normal. Bei einem professionell geplanten Bausatz erwarten wir allerdings, dass wesentliche konstruktive Details wie Kaminführungen bereits in der Planung berücksichtigt werden.

    6. Energienachweis und U-Wert der Bio-Doppelwand

    Ein besonders problematischer Punkt betraf die energetischen Anforderungen.

    Im Dezember 2024 erkundigte ich mich bei unserer zuständigen LéonWood-Verkäuferin nach dem U-Wert der Bio-Doppelwand. Die schriftliche Auskunft lautete zunächst 0,20 W/(m²K).

    Als ich darauf hinwies, dass unser Energieberater für das Bauvorhaben maximal 0,17 verlangte, erhielt ich unter anderem folgende schriftliche Antwort:

    «Sag ihm ich hätte 0.16 gesagt»

    Diese Aussage ist im ursprünglichen WhatsApp-Verlauf vom 10. Dezember 2024 dokumentiert.

    Ich halte diese Kommunikation für problematisch. Ein U-Wert ist eine bauphysikalisch zu berechnende Eigenschaft. Ein abweichender Wert müsste technisch nachvollziehbar begründet werden.

    Ich behaupte damit ausdrücklich nicht, dass der tatsächlich ausgeführte Wandaufbau die Anforderungen nicht erfüllt oder dass ein offizieller Energienachweis falsch ausgestellt wurde. Meine Kritik betrifft den Umgang mit der Anforderung und die vorgeschlagene Kommunikation gegenüber dem Energieberater.

    Unsere Empfehlung: Energetische Nachweise und technische Kennwerte frühzeitig unabhängig prüfen lassen.

    7. Zusätzliche Kosten und organisatorischer Aufwand

    Die beschriebenen Schwierigkeiten führten zu erheblichen zusätzlichen Kosten und beträchtlichem zeitlichem Mehraufwand.

    Neben den direkten Transportkosten waren wiederholt zusätzliche Abklärungen, Anpassungen und Umplanungen notwendig. Hinzu kommen zahlreiche eigene Arbeitsstunden.

    Die gesamten finanziellen Auswirkungen sind noch nicht abschliessend beziffert. Ebenso ist ungeklärt, welche Positionen LéonWood rechtlich zu verantworten hat.

    Uns ist bewusst, dass ein Hausbau mit Eigenleistung Herausforderungen mit sich bringt. Wir erwarten jedoch, dass die wesentlichen Planungsgrundlagen eines professionell angebotenen Bausatzes zuverlässig sind und Probleme nachvollziehbar bearbeitet werden.

    8. Kommunikation und Umgang mit Beanstandungen

    Der für uns enttäuschendste Teil der Zusammenarbeit betrifft den Umgang mit den aufgetretenen Problemen.

    Wir haben die Schwierigkeiten schriftlich dokumentiert und LéonWood ausführlich zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich haben wir unsere Rechtsschutzversicherung um eine Einschätzung gebeten.

    Unser Ziel war und ist eine sachliche Klärung der Beanstandungen und Verantwortlichkeiten.

    Die bisherige Reaktion von LéonWood beschränkte sich im Wesentlichen auf die Gutschrift für drei Richtmeisterstunden und die Aufforderung, die noch offene Schlussrechnung zu begleichen. Dabei wurde eine Zahlungsfrist gesetzt und auf mögliche Verzugsfolgen hingewiesen.

    Zu zahlreichen anderen Punkten haben wir bislang keine konkrete inhaltliche Stellungnahme erhalten.

    Wir erwarten nicht, dass ein Hersteller jede Forderung anerkennt. Wir erwarten jedoch, dass dokumentierte Probleme einzeln geprüft und nachvollziehbar beantwortet werden.

    Gerade der Umgang mit Schwierigkeiten und Reklamationen ist für uns ein entscheidendes Qualitätsmerkmal.

    9. Der fehlende Löwen-Türklopfer

    Ein kleines, aber aus unserer Sicht bezeichnendes Beispiel betrifft einen zum Haus gehörenden Löwen-Türklopfer.

    Dieser wurde bis heute nicht erfolgreich zugestellt. Nach mehreren erfolglosen Zustellversuchen wurden wir wiederholt nach unserer Lieferadresse gefragt.

    Finanziell ist dies im Vergleich zu den übrigen Problemen unbedeutend. Für uns steht dieser Vorgang jedoch beispielhaft für die Schwierigkeiten bei Kommunikation und Nachbearbeitung.

    Unser Fazit

    Wir würden jederzeit wieder ein Blockhaus bauen. Eine erneute Zusammenarbeit mit LéonWood kommt für uns aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen allerdings nicht infrage.

    Unser Haus ist wunderschön geworden. Wir sind stolz auf das Ergebnis und auf das, was wir gemeinsam mit unseren Helfern und Handwerkern geschaffen haben.

    Die Erfahrungen mit der Projektplanung, Lieferung und insbesondere der anschliessenden Kundenbetreuung waren jedoch überwiegend enttäuschend.

    Fehler können bei jedem Bauvorhaben auftreten. Entscheidend ist, wie professionell und transparent damit umgegangen wird. Genau dort hätten wir von LéonWood deutlich mehr erwartet.

    Anderen Bauinteressierten empfehlen wir, sämtliche Zusagen schriftlich festzuhalten, technische Unterlagen unabhängig prüfen zu lassen und Verantwortlichkeiten bei Transport, Lieferung, Montage und möglichen Mehrkosten vor Vertragsabschluss eindeutig zu regeln.

    Aufgrund unserer persönlichen Erfahrungen können wir LéonWood derzeit nicht weiterempfehlen.

    Fragen oder eigene Erfahrungen?

    Mich würde interessieren, ob andere Bauherren ähnliche Erfahrungen mit LéonWood gemacht haben, insbesondere hinsichtlich der Planung, Kommunikation und des Umgangs mit Beanstandungen. Ebenso interessieren mich positive Erfahrungen und andere Sichtweisen.

    Wer Fragen zu unserem Bauprojekt oder den geschilderten Vorgängen hat, darf mich gerne kontaktieren, selbstverständlich auch per privater Nachricht.

    Ich bin gerne bereit, weitere Auskünfte zu geben, einzelne Sachverhalte zu erläutern und unsere Erfahrungen mit anderen Bauinteressierten zu teilen.

    Die geschilderten Vorgänge sind von uns weitgehend schriftlich dokumentiert. Mir geht es nicht darum, ein Unternehmen pauschal schlechtzumachen, sondern unsere tatsächlichen Erfahrungen transparent darzustellen und anderen Bauherren eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.

    Ich freue mich auf einen sachlichen und konstruktiven Erfahrungsaustausch.
  2. CH_RechnungsCheck5 Beiträge29. Oktober 2026
    Danke für den sachlichen Bericht. Selten beginnt eine Reklamation mit «unser Haus ist wunderschön geworden», das macht sie umso glaubwürdiger. Ein paar Punkte, die bei der noch offenen Klärung helfen könnten:

    1. Die schriftliche Zusage zur Zufahrt: Wenn LéonWood schriftlich bestätigt hat, Zufahrt und Gewichtsbeschränkungen zu prüfen, ist das mehr als Höflichkeit. Wer eine Prüfung zusagt und sie dann nicht oder falsch macht, kann sich nicht mehr ganz so bequem auf «Zufahrt ist Sache der Bauherrschaft» zurückziehen. Diese E-Mail mit Datum sichern, ebenso alle Belege der Mehrkosten.

    2. Vorsicht bei der Gutschrift über 285.38 Euro: Vor dem Annehmen genau lesen, ob irgendwo «per Saldo aller Ansprüche» oder «zur vollständigen Erledigung» steht. Eine solche Saldoklausel kann Tür, Transport und Verzögerung gleich mit erledigen. Im Zweifel schriftlich annehmen «als Teilzahlung, unter ausdrücklichem Vorbehalt weiterer Ansprüche».

    3. Fristen: Mängelansprüche bei Teilen, die bestimmungsgemäss in ein Gebäude eingebaut werden, verjähren grundsätzlich erst nach 5 Jahren (OR Art. 210 Abs. 2 beim Kauf, OR Art. 371 beim Werkvertrag). Die Mängelrüge selbst muss aber rasch nach Entdeckung erfolgen, und der Vertrag kann Abweichendes regeln. Also jeden neu entdeckten Mangel sofort schriftlich rügen, auch wenn die Diskussion über die alten noch läuft.

    4. Anwendbares Recht: Da die Gutschrift in Euro kommt, lohnt ein Blick in den Vertrag, welches Recht und welcher Gerichtsstand vereinbart sind. Bei ausländischen Anbietern steht das oft im Kleingedruckten, und davon hängt ab, welche Rüge- und Verjährungsregeln am Ende wirklich gelten.

    Und zum Energienachweis: Der U-Wert ist eine der wenigen Zahlen am Bau, die sich nicht wegverhandeln lassen. Das Amt rechnet leider nicht in Gutschriften.

    Viel Erfolg bei der Klärung, und trotz allem: schöne Wahl auf 1200 m.