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Problem mit Elektriker

7Antworten1’525Aufrufevon Marc987 · 29. März 2026letzter Beitrag vor 6 Tagen
  1. Marc9873 Beiträge29. März 2026
    Hallo Freunde, die beigezogene Solarfirma konnte nach Montage der Solarpanels keinen Elektriker finden. Also versuchte ich es und bot Fa Schranz Horst auf. Er begann den Anschluss des Growatt Wechselrichters und 15 kWh Batterien im Januar. Nach sage und schreibe 10 Wochen ist er noch nicht fertig. Die Anlage läuft meistens, gibt aber dauernd Fehler aus. Herr Schranz hat keinen verbindlichen Termin für die offizielle Inbetriebnahme genannt, Dokumente ( SiNa, MPP) will er nicht ausfüllen. Schaltplan gibt es nicht. Gestern habe ich die Uebung abgebrochen weil er offensichtlich nicht zu einem Abschluss kommen will. Ein Kabel hat er freiliegend 12 m bis zur Hauszentrale unbefestigt einfach hingelegt. Der Inspektor wird das nie akzeptieren. Was sagt ihr, wie sollte man sich in einer solchen Situation verhalten ? an wen kann man sich wenden ? reicht eine eingeschriebene Mängelrüge ?
  2. turbo891 Beiträge29. März 2026
    Salü

    Die „beigezogene Solarfirma“
    Hast du die Komponenten selber eingekauft und die Panel mit Eigenleistung verlegen lassen?
    Bring doch da etwas Licht ins Dunkel.
    Tönt für mich nach verbastelter, fehlerhaften Anlage die der Elektriker jetzt zum laufen bringen soll.
  3. Marc9873 Beiträge29. März 2026
    Danke für die rasche Antwort ! Die Solarfirma verpflichtete sich gemäss Offerte, die gesamte Installation bis Inbetriebnahme fertigzustellen. Sie lieferte mir den Wechselrichter/Batterien, konnte aber keinen Elektriker finden, der die Installation weiterführen würde. Ich musste eine Lösung finden, um den gelieferten Wechselrichter in Betrieb zu nehmen. Es geht mir nicht um die Paneele, die funktionieren, sondern um die Arbeit des Elektrikers. Die Paneele wurden korrekt montiert, das Gebastel fing erst bei der Montage des Wechslrichters an. Das ist meine aktuelle Frage.
  4. turbo891 Beiträge29. März 2026 · bearbeitet
    Kurz zusammengefasst.
    Mängelrüge eingeschrieben, Frist zur Nachbesserung setzen, Ersatzvornahme androhen.
    Hoffen das es etwas nützt.
    Neuen Elektriker suchen.
    Um die aufgelaufenen Kosten streiten.

    Verursacher des Übels ist die Solarfirma, welchen ihren Teil der Arbeit, DC und AC Installation montieren nicht ausgeführt hat.

    Kläre ab, wo die Fehlerursache liegt. Im DC oder AC Teil der Installation.
    Da würde ich den Solarteil nicht einfach ausschliessen.
  5. Marc9873 Beiträge29. März 2026
    Wirklich hilfreich Turbo, Danke. Ich habe von Fa Schranz eine Offerte *unverbindlicher Richtpreis" von 1500 Fr plus Material erhalten. Dabei wird es bleiben, 1500 Fr plus 1000 Fr Material. Trotz Mahnungen weigerte sich der Elektriker, einen Stundenrapport zu erstellen, einen Kostenvoranschlag zu machen, er verlangte aber immer Vorschüsse, zBsp blanko 2000 Fr für Material. Zudem machte er Pausen von bis zu 24 Tagen, kam nur 4-5 Std auf Platz, gab nie Auskunft wie weit er war, wann Inbetriebnahme, also systematisch jede Kollaboration verweigert. 3 Monate für eine Arbeit die weniger als 1 Woche erfordert. Zudem kein Schaltplan, kein SiNa, kein MPP, keine offizielle Inbetriebnahme. Heute kommt die Rechnung über 8200 Fr. Er war insg 9 Mal auf Platz, arbeitete meist aber 4-5 Std. Er verrechnet jedoch 12 volle Arbeitstage. Ich werde eine Mängelrüge verfassen und verlangen, dass die erforderlichen Dokumente herausgegeben werden, ansonsten klage ich auf Schadenersatz. Danke das hat mir geholfen.
  6. Pustwa99 Beiträge7. April 2026
    Die 8200.- sind viel und erscheinen durch die Art und weise wie die Firma mit Dir umgegangen ist als massiv zu hoch. Ist aber schwierig einzuschätzen, wenn er keine Rapporte abliefert und Du nicht weisst, was da alles drin enthalten ist. Vielleicht mussten ja auch Fehler auf der DC Seite korrigiert werden, welche nicht im Angebot enthalten waren.

    Ich habe durch einen Generalunternehmen bauen lassen, dieser hat die Installation auf 2 Gewerke aufgeteilt:
    - Elektroinstallation DC (Solarteur): Solarpanele, Batterie und Wechselrichter montieren und Verdrahten plus Konfiguration und Inbetriebnahme der Solaranlage.
    - Elektroinstallation AC (Elektriker): Wechselrichter an Hauptverteilung anschliessen plus Sicherheitsnachweis und Beglaubigung. Arbeit und Material ca. CHF 4500.-

    Die AC Installation hat 2 Arbeitstage plus eine Stunde für die Abnahme mit dem Energieversorger gedauert. Plus unabhängiger Sicherheitsnachweis und Beglaubigung. Also max. 3 bis 4 Tage reine Arbeitszeit, bei guten Voraussetzungen (Wechselrichter 2m von Hauptverteilung entfernt).
    Den Sicherheitsnachweis haben sie wegen 4-Augen Prinzip extern vergeben. Die Beglaubigung habe ich bei Dir nirgends gelesen, die benötigst Du um die Solarzertifikate verkaufen zu können.
    Pronovo Anmeldung war da auch noch irgendwo mit eingerechnet.

    Was meinst Du mit MPP? Dokumentation der Leerlaufspannung, Maximalleistung?

    Wer hat Deine Anlage konfiguriert und in Betrieb genommen? Hast Du eine App wo Du die Anlage überwachen kannst? Wurde die Lastabschaltung am Smartmeter angeschlossen und getestet? In der Regel geben die Energieversorger strenge vorgaben über die Konfiguration des Wechselrichters. Ich frage mich, ob das bei Dir alles eingehalten wurde.

    Ist zwar Kristallkugel lesen, aber ich tippe als Ursache für das Problem entweder auf mangelnde Abstimmung zwischen Solarbauer und Elektriker oder auf nicht ausreichend qualifizierten Elektriker. Die Solarteure und Elektriker haben bei mir abwechselnd gearbeitet, die Gewerke fliessen in einander: Der Solarteur kann die Anlage nicht in Betrieb nehmen, wenn der Elektriker sie nicht angeschlossen hat und dieser kann keine Messungen machen, wenn die Anlage nicht konfiguriert ist.
  7. boaster6820 Beiträge23. April 2026
    Ohne Schaltplan, SiNa und saubere Installation wird dir das kein Inspektor abnehmen. Ich würde parallel schon einen anderen Elektriker für eine Zweitmeinung suchen.
  8. CH_RechnungsCheck5 Beiträge28. Oktober 2026
    Hoi Marc

    Von 2'500 Fr. Richtpreis (1'500 Fr. Arbeit + 1'000 Fr. Material) ohne Vorwarnung auf 8'200 Fr. Schlussrechnung zu springen, ist kein Kostenvoranschlag mehr, sondern freies Kunstturnen im Obligationenrecht.

    Juristisch hast du hier gleich drei sehr solide Hebel:

    1. Unverbindlicher Richtpreis & 10%-Faustregel (Art. 374 / 375 OR):
    Auch wenn «unverbindlicher Richtpreis» draufsteht, ist das rechtlich ein ungefährer Kostenansatz nach Art. 374/375 OR. Sobald der Unternehmer merkt, dass er diesen Rahmen sprengt, muss er dich unverzüglich warnen (Art. 365 Abs. 3 OR), damit du die Notbremse ziehen kannst. Schweigt er einfach und schickt am Schluss das Dreifache, greift die bundesgerichtliche Faustregel von maximal +10 % Toleranz auf das vereinbarte Grundwerk.

    2. 12 verrechnete Arbeitstage ohne unterschriebene Regierapporte (Art. 8 ZGB & BGer 4A_377/2021):
    Wer nach Aufwand (Regie) abrechnen will, trägt nach Art. 8 ZGB die volle Substanziierungs- und Beweislast. Das Bundesgericht hat im Entscheid 4A_377/2021 unmissverständlich klargestellt: Nicht unterzeichnete Rapporte (oder gar keine Rapporte) begründen exakt null Beweisvermutung für den Unternehmer. Er muss dir detailliert pro Kalendertag, Monteur und Tätigkeit belegen, was er in diesen angeblichen 96 Stunden geschraubt hat. «12 Tage pauschal» hält vor keinem Friedensrichter stand.

    3. Fehlender Sicherheitsnachweis (SiNa) = Werk noch gar nicht vollendet (Art. 82 OR):
    Bei einer Niederspannungsinstallation gehört der SiNa nach NIV zwingend zur vertraglichen Hauptleistung. Ohne SiNa und saubere Befestigung der 12-Meter-Leitung ist das Werk weder abnahmefähig noch vollendet. Nach Art. 82 OR («Einrede des nicht erfüllten Vertrags») kannst du den strittigen Restbetrag bis zur Übergabe der vollständigen Dokumente und Behebung der Mängel rechtmässig zurückbehalten.

    Praktisches Vorgehen per Einschreiben:
    - Rechnung im Umfang über dem unbestrittenen Sockelbetrag formell bestreiten.
    - Schriftliche Substanziierungsaufforderung stellen (tagesgenaue Stunden- und Materialaufstellung nach Art. 374 OR / Art. 8 ZGB verlangen).
    - Kurze Nachfrist (z.B. 10 Tage) nach Art. 366 Abs. 2 bzw. Art. 107 OR zur ordnungsgemässen Befestigung und Übergabe von SiNa/Messprotokoll ansetzen, verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme durch einen Drittbetrieb auf seine Kosten.