SucheFür Unternehmer
FördergelderStart · Werkzeuge

Förderbeiträge finden

Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.

Lage-Check für eine Gemeinde im Kanton NW → — dort stehen Einwohner, Entwicklung und Steuerbelastung, und die Förderbeiträge dieser Gemeinde sind von dort aus verlinkt.

Bund · 10

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
  • CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17

Kanton NW · 15

  • Gebäudehülle (M-01, IP-14)CHF 60 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilIn Kombination mit vollflächiger Photovoltaik 120 Fr. pro m² (eigener Eintrag). Kleinprojekte mit einem resultierenden Förderbeitrag unter 3000 Fr. werden nicht gefördert. Der Kanton weist für diese Massnahme selbst M-01 und IP-14 aus.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Gebäudehülle in Kombination mit vollflächiger Photovoltaik (M-01, IP-14)CHF 120 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilDer doppelte Dämmsatz, wenn das Bauteil vollflächig mit Photovoltaik belegt wird. Vollflächig heisst: bei einer Fassade 20 %, bei einem Flachdach oder Steildach 50 % der Fläche.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Bonus GebäudehülleneffizienzCHF 30 · CHF/m² EBFBezugsgrösse ist hier die Energiebezugsfläche, nicht die gedämmte Bauteilfläche — anders als beim Dämmbeitrag selbst.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Automatische Holzfeuerung (M-03, IP-04)CHF 3’000 · CHF Grundbeitrag3000 Fr. plus 360 Fr. pro kW. Vom Kanton als M-03 und IP-04 ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe (M-05, IP-05)CHF 3’200 · CHF Grundbeitrag3200 Fr. plus 120 Fr. pro kW. Vom Kanton als M-05 und IP-05 ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe (M-06, IP-06)CHF 4’800 · CHF Grundbeitrag4800 Fr. plus 360 Fr. pro kW. Vom Kanton als M-06 und IP-06 ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Anschluss an ein Wärmenetz (M-07, IP-07)CHF 4’800 · CHF Grundbeitrag4800 Fr. plus 360 Fr. pro kW — in Nidwalden identisch mit der Erdsonden-Wärmepumpe und damit der höchste Wärmenetz-Satz der fünf Kantone. Vom Kanton als M-07 und IP-07 ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Ersatz dezentrale elektrische und fossile Heizungen (IP-19)CHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFGebäude bis 250 m² EBF: 15 000 Fr. Gebäude ab 250 m² EBF: 60 Fr. pro m² EBF. Zusätzlich kann ein weiteres Fördergesuch für die neue Heizung gestellt werden. Der bisherige Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem entfällt 2026 — das ist eine Änderung gegenüber den Vorjahren. HFM 2015 (M-01…M-18) kennt für diese Massnahme keine M-Nummer; der Kanton nennt sie IP-19.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Thermische Solaranlagen (M-08, IP-08)CHF 3’000 · CHF Grundbeitrag3000 Fr. plus 1000 Fr. pro kW. Vom Kanton als M-08 und IP-08 ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Neubau/Ersatzneubau MINERGIE-P (M-16)CHF 75 · CHF/m² EBF, EinfamilienhausMinergie-P: Einfamilienhaus 75 Fr., Mehrfamilienhaus 40 Fr., Nicht-Wohnbau 30 Fr. pro m² EBF. Zusatzbeitrag für ECO 5 Fr. pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Neubau/Ersatzneubau GEAK A/A (M-17)CHF 75 · CHF/m² EBF, EinfamilienhausGEAK A/A: Einfamilienhaus 75 Fr., Mehrfamilienhaus 40 Fr., Nicht-Wohnbau 30 Fr. pro m² EBF. Nidwalden zahlt damit für GEAK A/A dasselbe wie für Minergie-P, während das HFM 2015 für M-17 tiefere Minimalsätze nennt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht GEAK PlusCHF 1’500 · CHF pauschalEntschädigt werden maximal 50 % der Kosten. Die Beratung hat durch einen akkreditierten Energieberater zu erfolgen (Liste im Dokument «Energieberater», https://www.nw.ch/_docn/342098/Energieberater.pdf).Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFECHF 1’500 · CHF pauschalFür Gebäudekategorien, die im GEAK nicht abgebildet werden können. Maximal 50 % der Kosten.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Betriebsoptimierung HeizungCHF 300 · CHF pauschalKleinster Beitrag im Programm, aber der mit dem besten Verhältnis: die Mindestanforderungen stehen im Zusatzdokument «Betriebsoptimierung Heizung» auf nw.ch/energiefachstelle. Maximal 50 % der Kosten.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Beratung SolarenergieCHF 600 · CHF pauschalMindestanforderungen im Zusatzdokument «Beratung Solarenergie» auf nw.ch/energiefachstelle. Maximal 50 % der Kosten.Quelle · geprüft 2026-08-17

Gemeinde und Energieversorger · 0

Geben Sie eine Postleitzahl ein, um Gemeindebeiträge zu sehen.

Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.

Erfahrungen aus der Community