Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Lage-Check für eine Gemeinde im Kanton GL → — dort stehen Einwohner, Entwicklung und Steuerbelastung, und die Förderbeiträge dieser Gemeinde sind von dort aus verlinkt.
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton GL · 24
- M-01 Wärmedämmung Gebäudehülle (Fassade, Dach, Wand und Fenster)CHF 90 · CHF/m² Bauteilfläche gegen aussenDach, Wand, Boden gegen aussen (U-Wert 0,20 W/m²K): 90.–/m². Wand und Boden im Erdreich bis 2 m (U-Wert 0,20): 90.–/m². Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich (U-Wert 0,25): 90.–/m². Decke, Wand, Boden gegen unbeheizt (U-Wert 0,20): 35.–/m². Fenster, nur zusammen mit umgebender Fläche (Ug-Wert ≤ 0,70 W/m²K): 90.–/m². Gefördert wird ab einem minimalen Beitrag pro Objekt von 1000.–, Maximalbeitrag pro Objekt 100 000.–. Für Objekte in der Gemeinde Glarus Süd werden die Ansätze um 25 % erhöht. BEFRISTUNG: Die um 10.–/m² bzw. 5.–/m² (Decke, Wand und Boden gegen unbeheizt) erhöhten Fördersätze gelten nur für Massnahmen, die bis 31.12.2027 vollständig abgeschlossen sind.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-14 Bonus Gebäudehülleneffizienz (Gesamtsanierungsbonus)CHF 30 · CHF/m² BauteilflächeEine Gesamtsanierung (≥ 90 % der Aussenhüllfläche) bewirkt einen Bonus von 30.–/m² zusätzlich zu den Flächenbeiträgen für Fassade, Dach und Aussenwand/Boden im Erdreich. Dieses Gesuch muss zusätzlich zu M-01 eingegeben werden.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-02 Stückholzfeuerung und Pelletfeuerung mit Tagesbehälter bis 70 kWCHF 4’000 · CHF pauschalPauschal 4000.– für den Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-03 Automatische Holzheizung bis 70 kWCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag + 200 CHF/kWthPauschal 6000.– + 200.– pro kWth. Deutlich über dem HFM-Minimum von 3000.– + 50.–/kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-04 Automatische Holzheizung über 70 kWCHF 360 · CHF/kWth (70 bis 500 kW)70 bis 500 kW: 360.– pro kWth. Grösser als 500 kW: 80 000.– + 200.– pro kWth. Maximalbeitrag 200 000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 4’000 · CHF pauschalPauschal 4000.–, OHNE leistungsabhängigen Zusatzbeitrag — der Flyer weist für die Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW ausdrücklich keinen Betrag pro kWth aus. Der Einbau einer Effizienzüberwachung von Wärmepumpen wird zusätzlich pauschal mit 750 Fr. gefördert.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-06 Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag + 250 CHF/kWthPauschal 6000.– + 250.– pro kWth, für Wasser/Wasser- wie für Sole/Wasser-Wärmepumpen. Der Einbau einer Effizienzüberwachung wird zusätzlich pauschal mit 750 Fr. gefördert.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kWCHF 3’200 · CHF Grundbeitrag + 120 CHF/kWth3200.– + 120.– pro kWth, gleich für die Stufen 70–500 kW und über 500 kW. Maximalbeitrag 200 000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-06 Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpe über 70 kWCHF 4’800 · CHF Grundbeitrag + 360 CHF/kWth (70 bis 500 kW)70 bis 500 kW: 4800.– + 360.– pro kWth. Über 500 kW: 84 800.– + 200.– pro kWth. Maximalbeitrag 200 000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-19 Ersatz dezentraler elektrischer oder fossiler Heizungen (Wärmeverteilsystem)CHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF: 15 000.–; ab 250 m² EBF: 60.– pro m² EBF. Maximalbeitrag 100 000 Fr. Gleichzeitige Förderung des Heizungsersatzes (M-02, M-03, M-05, M-06, M-07, M-08, IP-04, IP-05, IP-06, IP-07, IP-08) ist zulässig. Ausnahme vom 50-%-Deckel: hier bis 100 %.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-08 / GL-19 / IP-08 Thermische SolaranlagenCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag + 500 CHF/kW (bis 70 kW)Bis 70 kW (M-08 bestehende Gebäude, GL-19 Neubau): pauschal 4000.– + 500.– pro kW Nennleistung; Installation Wärmemengenzählung 500.–; Maximalbeitrag 15 000 Fr. Ab 70 kW (IP-08): pauschal 2400.– + 1000.– pro kW Nennleistung; Maximalbeitrag 200 000 Fr. HINWEIS ZUR QUELLE: Im Flyer erscheint der Grundbeitrag ab 70 kW wegen des PDF-Textflusses als «2'4000.-»; energiefranken.ch führt für dieselbe Massnahme 2400 Fr. Der Wert 2400 ist übernommen, der Flyer-Text ist ein Layout-Artefakt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-07 / IP-07 Anschluss an ein WärmenetzCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag + 20 CHF/kWth (bestehende Gebäude bis 70 kWth)Bestehende Gebäude: bis 70 kWth 6000.– + 20.–/kWth; 70 bis 500 kWth 8000.– + 40.–/kWth; ab 500 kWth 18 000.– + 20.–/kWth. Mehrfachanschluss (Reihen-/Doppel-EFH) mit einem Anschlusspunkt: pauschal 6000.–, pro weitere Partei 4000.– + 20.–/kWth. Alle Neubauten: 6000.– + 20.–/kWth. Maximalbeitrag 200 000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-18 Neubau und Erweiterung von Wärmenetzen oder deren WärmeerzeugungszentralenCHF 150 · CHF je MWh/a (mengenbezogen)Neubau/Erweiterung Wärmenetz 150.– pro MWh/a; Neubau/Erweiterung Wärmeerzeuger 130.– pro MWh/a. Maximalbeitrag 250 000 Fr. Die Beitragsart ist mengen-, nicht leistungsbezogen — «pro-kw» ist hier nur die nächstliegende Kategorie des Datenmodells. Einzureichen ist das Formular «Förderung Nah- und Fernwärmeprojekte im Rahmen HFM 2015».Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-12 Umfassende Gesamtsanierung mit Zertifikat Minergie-P / Minergie-ACHF 200 · CHF/m² EBF für EFH nach Minergie-P(+A)Minergie-A: EFH 150.–/m², MFH 90.–/m², Übrige 60.–/m². Minergie-P(+A): EFH 200.–/m², MFH 120.–/m², Übrige 85.–/m². Zusatz Eco je 10.–/m². Maximalbeitrag pro Objekt 64 000.– Der EFH-Satz von 200.–/m² ist der höchste Gesamtsanierungssatz der fünf Kantone.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-16 Minergie-NeubauCHF 150 · CHF/m² EBF für EFHMinergie-A: EFH 150.–/m², MFH 80.–/m², Übrige 60.–/m². Minergie-P: EFH 150.–/m², MFH 80.–/m², Übrige 60.–/m². Zusatz Eco je 10.–/m². Maximalbeitrag pro Objekt 64 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-21 Ersatzneubauten (nur Glarus Süd)CHF 10’000 · CHF Pauschalbeitrag + 100 CHF/m² EBFErsatzneubauten erhalten in Glarus Süd pro abgebrochenem Objekt Beiträge aus dem kantonalen Energiefonds: Pauschalbeitrag 10 000.– und Flächenbeitrag 100.– pro m² EBF. Maximalbeitrag pro Objekt 30 000.– Bedingung: Neubau Minergie.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IM-07 Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht GEAK PlusCHF 1’200 · CHF pauschal (EFH/DEFH/MFH)GEAK Plus für EFH, Doppel-EFH und MFH: 1200.– Energieausweis für das Gebäude inklusive Beratungsbericht mit möglichen Sanierungsmassnahmen. AUSNAHME VON DER VOR-BAUBEGINN-REGEL: «Ein Antrag vor Erstellung des GEAK Plus ist nicht notwendig.» Nach Abschluss ist eine Kopie des Beratungsberichtes an die kantonale Energiefachstelle einzureichen. Ausnahme vom 50-%-Deckel: indirekte Massnahmen bis 100 %.Quelle · geprüft 2026-08-17
- IM-10 Energie-CoachingCHF 2’000 · CHF pauschal (EFH/DEFH/MFH)Energie-Coaching für EFH, Doppel-EFH und MFH: 2000.– Förderung der Begleitung des gesamten Sanierungsprozesses durch einen Energie-Coach, inklusive Baubegleitung und Standortbestimmung mit Massnahmenkatalog und GEAK Plus. Ausnahme vom 50-%-Deckel: indirekte Massnahmen bis 100 %.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Kombinationsförderung Fenster + HeizsystemCHF 4’000 · CHF pauschalKombi Fenster + Heizung 4000.– In Kombination mit M-02, M-03, M-05, M-06 und M-07. Zusätzlich zum Flächenbeitrag für Fenster in M-01.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Kombinationsförderung Thermische Solaranlage + PhotovoltaikCHF 2’000 · CHF pauschalKombi Fotovoltaik + Thermische Solaranlage 2000.– Die Kombination ist nur bei gleichzeitiger Realisierung der Massnahme M-08 möglich. Im Kommentar des Fördergesuchs zu erwähnen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- GL-31 Fotovoltaik NeigungswinkelbonusCHF 250 · CHF/kWpFür Fotovoltaikanlagen mit einer Neigung von 75° und grösser: 250 Fr./kWp. Maximalbeitrag 15 000 Fr. Der Bonus wird nach dem Einreichen des rechtskräftigen Förderentscheids von Pronovo ausbezahlt. AUSNAHME VON DER VOR-BAUBEGINN-REGEL.Quelle · geprüft 2026-08-17
- GL-24 Ersatz von BeleuchtungsanlagenCHF 30 · % der InvestitionskostenBeitrag 30 % der Investitionskosten, Maximalbeitrag 10 000 Fr. Förderung energieeffizienter Beleuchtungen in Gewerbe-, Industrie-, Bürobauten und Verkaufslokalen. Deckt keine der geführten Sanierungsmassnahmen ab, deshalb leeres `massnahmen`-Array.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- GL-25 GebäudeautomationCHF 6 · CHF/m² EBF (Sanierung Klasse D → A)Sanierung: Verbesserung D → B 4.–/m² EBF, D → A 6.–/m² EBF, C → B 3.–/m² EBF, C → A 5.–/m² EBF. Neubau: C → B 3.–/m² EBF, C → A 5.–/m² EBF. Maximalbeitrag 20 000 Fr. Massnahmen nach der Norm SIA 386.110 (EN 15232).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-30 Heizungsfernsteuerung (MakeHeatSimple)CHF 200 · CHF pauschalFörderung für die Installation einer Heizungsfernsteuerung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser: pauschal 200.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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