Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Mont-sur-Rolle (VD). Lage-Check Mont-sur-Rolle → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Mont-sur-Rolle → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton VD · 11
- Isolation façade, toit, sol et murs contre terre (M-01)CHF 40 · CHF/m² bei U ≤ 0,20WAADT BELOHNT BESSERE DÄMMUNG UND PHOTOVOLTAIK GESTAFFELT: Fassade, Dach, Boden gegen aussen und erdberührt unter 2 m — U ≤ 0,20: 40 Fr./m²; U ≤ 0,15: 70 Fr./m²; U ≤ 0,15 zusammen mit Photovoltaik: 100 Fr./m². Mauern und Böden über 2 m erdberührt: U ≤ 0,25: 40 Fr./m²; U ≤ 0,15: 70 Fr./m². Bonus Hülleneffizienz (IP-14): Variante 1 (mindestens 90 % von Fassade und Dach) +40 Fr./m² sanierte Wärmehülle; Variante 2/3 (CECB C bzw. 150 % SIA 2016) 40 Fr./m² SRE, CECB B 50 Fr./m² SRE. Bonus Minergie (M-15): Minergie Renovation 50, Minergie-P Renovation 80 Fr./m² SRE.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Pompe à chaleur air/eau (M-05, IP-05)CHF 5’000 · CHF pauschal, EFH oder bis 15 kWBis 70 kW: EFH oder Leistung bis 15 kW 5000 Fr.; andere Nutzungen und über 15 kW 400 Fr./kW. Über 70 kW 400 Fr./kW. HINWEIS ZUR QUELLE: an der Schwelle stimmen die beiden Formeln nicht überein (400 × 15 = 6000), die Zahlen sind aber so gelesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Pompe à chaleur sol/eau ou eau/eau (M-06, IP-06)CHF 20’000 · CHF pauschal, EFH oder bis 20 kWBis 70 kW: Leistung unter 20 kW oder EFH 20 000 Fr.; über 20 kW 4000 Fr. + 800 Fr./kW. Bei Anergienetzen werden diese Beträge um 50 % reduziert. Über 70 kW: unter 500 kW 800 Fr./kW; über 500 kW 200 000 Fr. + 400 Fr./kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Chauffage au bois (M-02, M-03, IP-04)CHF 4’500 · CHF pauschal, Stückholz oder Pellets mit TagesbehälterStückholz oder Pellets mit Tagesbehälter 4500 Fr. Automatische Holzfeuerung bis 70 kW: unter 20 kW oder EFH 8500 Fr.; über 20 kW 4500 Fr. + 200 Fr./kW. Über 70 kW: unter 500 kW 360 Fr./kW; über 500 kW 80 000 Fr. + 200 Fr./kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Raccordement à un réseau de chaleur (M-07)CHF 6’000 · CHF pauschal, EFH oder bis 20 kWBis 70 kW: unter 20 kW oder EFH 6000 Fr.; über 20 kW 4800 Fr. + 60 Fr./kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Capteurs solaires thermiques (M-08)CHF 4’000 · CHF pauschal, unter 3 kW oder Warmwasser im EFHUnter 3 kW oder Warmwasser im EFH 4000 Fr.; über 3 kW 2500 Fr. + 500 Fr./kW. VERDOPPELUNG bei gleichzeitiger M-01-Sanierung von Dach oder Fassade ODER bei gleichzeitigem Ersatz der Wärmeerzeugung durch Wärmepumpe, Holzkessel oder Haus-KWK — die Verdoppelung wird nur einmal gewährt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ventilation des logements (M-09)CHF 2’400 · CHF pro Wohneinheit2400 Fr. pro Wohneinheit — entspricht genau dem HFM-Minimalfördersatz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Rénovation globale Minergie (M-12) oder CECB (M-13)CHF 100 · CHF/m² SRE, EFH MinergieM-12 Minergie: EFH 100, MFH 60, andere 40 Fr./m² SRE; Minergie-P: 155 / 90 / 65; Bonus ECO +10. M-13 CECB C/B: EFH 90, MFH 50, andere 35 Fr./m² SRE; CECB B/A: 140 / 80 / 60. Der CECB-Klassensprung (M-10) ist in der Waadt AUSSCHLIESSLICH für geschützte Gebäude (MH/INV) offen: EFH/MFH/andere je m² SRE, +2 Klassen 50/30/20 bis +6 Klassen 155/90/65.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Remplacement de chauffages décentralisés (IP-19)CHF 15’000 · CHF pauschal unter 250 m² SREUnter 250 m² SRE 15 000 Fr., über 250 m² 60 Fr./m² SRE.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- CECB Plus (audit énergétique)CHF 1’000 · CHF pauschal, EinfamilienhausEFH 1000 Fr., andere Gebäudekategorien 1500 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Saut de classe CECB (M-10) — nur denkmalgeschützte GebäudeBetrag variiert · kein allgemeiner Ansatz⚠ WICHTIG: Die Waadt gewährt den Klassensprung-Bonus nach HFM M-10 NUR für denkmalgeschützte Gebäude. Für ein gewöhnliches Einfamilienhaus gibt es ihn in diesem Kanton NICHT. Wer die HFM-Systematik ungeprüft überträgt, rechnet dem Bauherrn einen Beitrag vor, den er nie erhält. Für nicht geschützte Gebäude ist in der Waadt die Gesamtsanierung (vd-gesamtsanierung) der Weg.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.