Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Lauterbrunnen (BE). Lage-Check Lauterbrunnen → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Lauterbrunnen → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton BE · 8
- Sanierung von Gebäuden über GEAK-KlassenCHF 70 · CHF/m² EBF, EFH bei 2 EffizienzklassenSTRUKTURELL ANDERS ALS DIE MEISTEN KANTONE: Bern fördert keine Dämmung pro m² Bauteil, sondern den GEAK-Klassenaufstieg pro m² EBF. Sätze EFH / MFH / Nicht-Wohnbau: 2 Klassen 70/50/40, 3 Klassen 90/60/50, 4 Klassen 110/70/60, 5 Klassen 130/80/70, 6 Klassen 160/90/80 Fr./m² EBF. Zusätzlich Effizienzbonus für die Gebäudehülle: GEAK A 90, B 70, C 50 Fr./m² EBF. Fensterersatz und Dämmung sind damit indirekt gefördert, wenn sie zum Klassenaufstieg beitragen. Maximalbeitrag 250 000 Fr. pro Gebäude, für Beitrag und Bonus separat (also bis 500 000 Fr.).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sanierung von Gebäuden über MinergieCHF 160 · CHF/m² EBF, EFH MinergieEFH / MFH / Nicht-Wohnbau: Minergie 160/90/80, Minergie-P 180/110/100, Minergie-A 200/130/120 Fr./m² EBF. Die höchsten Minergie-Sanierungssätze der Schweiz. Wird innert 10 Jahren nach einer GEAK-Klassen-Sanierung ein Minergie-Gesuch gestellt, wird der bereits ausbezahlte Beitrag abgezogen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 6’000 · CHF pauschal bis 15 kWBis 15 kW 6000 Fr., über 15 kW 4500 Fr. + 100 Fr./kW, über 70 kW 3200 Fr. + 120 Fr./kW. Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem: EBF unter 250 m² 15 000 Fr., ab 250 m² 60 Fr./m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Erdwärme- oder Wasser-Wasser-WärmepumpeCHF 10’000 · CHF pauschal bis 15 kWBis 15 kW 10 000 Fr., über 15 kW 4800 Fr. + 360 Fr./kW, über 500 kW 84 800 Fr. + 200 Fr./kW. Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem wie bei Luft/Wasser.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch HolzheizungCHF 6’000 · CHF pauschal bis 15 kWBis 15 kW 6000 Fr., über 15 bis 70 kW 800 Fr. + 350 Fr./kW, über 70 bis 500 kW 360 Fr./kW, über 500 kW 80 000 Fr. + 200 Fr./kW. Ersatz Holz durch Holz separat: bis 30 kW 3000 Fr., über 30 kW 100 Fr./kW, dabei max. 35 % der Anlagekosten und Wärmespeicher mindestens 25 Liter pro kW Nennleistung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch Anschluss an ein WärmenetzCHF 4’500 · CHF pauschal bis 15 kWBis 15 kW 4500 Fr., über 15 bis 70 kW 3000 Fr. + 100 Fr./kW, über 70 bis 500 kW 8000 Fr. + 40 Fr./kW, über 500 kW 18 000 Fr. + 20 Fr./kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische SolaranlagenCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag2400 Fr. + 1000 Fr. pro kWth, höchstens 35 % der Anlagekosten.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- GEAK Plus / Grobanalyse für komplexe GebäudeCHF 1’000 · CHF pauschal, Ein- und DoppelfamilienhausGEAK Plus: EFH und Doppel-EFH 1000 Fr.; MFH, Verwaltung, Schule, Verkauf, Restaurant je 1500 Fr. Grobanalyse für Gebäude, für die kein GEAK Plus erstellt werden kann (SIA-Kategorien 7–12 und Mischnutzungen): pauschal 3000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.