Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Hauptwil-Gottshaus (TG). Lage-Check Hauptwil-Gottshaus → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Hauptwil-Gottshaus → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton TG · 10
- Gebäudehüllensanierung (Einzelbauteile)CHF 40 · CHF/m² DämmmaterialDach 40, Wand und Boden gegen aussen 40, Wand und Boden im Erdreich 40 Fr./m² Dämmmaterial; Zusatzbeitrag für opake Bauteile mit Photovoltaik +20 Fr./m², max. 50 000 Fr. Höchstens 50 % der Investitionskosten. Der Mindestbeitrag pro Projekt war im PDF nicht lesbar.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus GebäudehülleneffizienzCHF 40 · CHF/m² Dämmmaterial (Variante 1)Variante 1 (mindestens 90 % der Hauptflächen) 40 Fr./m² Dämmmaterial; Variante 2 nach GEAK-Klasse Gebäudehülle: C 60, B oder besser 100 Fr./m² EBF; Variante 3 (Heizwärmebedarf unter 150 % des Neubau-Grenzwerts) 50 Fr./m² EBF. Deckel 500 000 Fr. Diese Sätze sind der 2026 um durchschnittlich 65 % erhöhte Ersatz für das eingestellte Programm «Gebäudemodernisierung nach GEAK-Effizienzklassen».Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Wärmepumpe Luft/Wasser (nur über 70 kWth)CHF 4’800 · CHF Grundbeitrag, nur Anlagen über 70 kWthACHTUNG, WICHTIGSTE ABWEICHUNG IM THURGAU: Die Förderung für Luft/Wasser-Wärmepumpen bis einschliesslich 70 kW ist eingestellt. Gefördert werden nur noch Anlagen über 70 kWth mit 4800 Fr. + 180 Fr./kWth, Deckel 100 000 Fr. Für ein normales Einfamilienhaus gibt es im Thurgau also keinen Beitrag für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Wärmepumpe Sole/Wasser und Wasser/WasserCHF 9’000 · CHF pauschal, EFH bis 70 kWthBis 70 kWth: EFH 9000 Fr., MFH und Nicht-Wohnbau je 16 000 Fr.; ab 20 kWth zusätzlich 300 Fr./kWth. PV-Zusatz MFH und Nicht-Wohnbau 10 Fr./m² EBF (max. 40 000 Fr.); der PV-Zusatz für EFH war im PDF nicht lesbar. Über 70 kWth 7000 Fr. + 540 Fr./kWth. Mindestbeitrag 3000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- HolzfeuerungenCHF 6’000 · CHF pauschal, EFH bis 70 kW FeuerungswärmeleistungBis 70 kW: EFH 6000 Fr., MFH und Nicht-Wohnbau je 10 000 Fr.; ab 20 kWth zusätzlich 250 Fr./kWth; Partikelabscheider +1000 Fr. Über 70 kW 540 Fr./kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein WärmenetzCHF 7’000 · CHF pauschal, EFH bis 70 kWthBis 70 kWth: EFH 7000 Fr., MFH und Nicht-Wohnbau je 12 000 Fr.; ab 20 kW zusätzlich 75 Fr./kW. Über 70 kWth 18 000 Fr. + 120 Fr./kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gebäudemodernisierung nach MinergieCHF 100 · CHF/m² EBF, EFH Minergie (zusätzlich zum Grundbeitrag)Minergie und Minergie-A: Grundbeitrag 10 000 Fr. für MFH und Nicht-Wohnbauten, dazu EFH 100, MFH 80, Nicht-Wohnbau 40 Fr./m² EBF. Minergie-P: Grundbeitrag 10 000 Fr., EFH 155, MFH 100, Nicht-Wohnbau 65 Fr./m² EBF. ECO-Zusatz 3000 Fr. + 10 Fr./m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Batteriespeicher für SolarstromanlagenCHF 1’000 · CHF pro Anlage1000 Fr. pro Anlage, höchstens 25 % der Gesamtinvestition. Einer der wenigen Kantone mit einem eigenen Batteriespeicherprogramm.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- GEAK mit BeratungsberichtCHF 1’000 · CHF pauschal, EFH und ZFHEFH und ZFH 1000 Fr., MFH ab 3 Wohnungen und Hotels 1500 Fr., Büro, Schule, Verkauf und Restaurant 2000 Fr.; höchstens 50 % der Kosten. Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung 2000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische SolaranlagenBetrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Das Programm existiert (Kapitel 6.1, S. 28 des Förderprogramms TG 2026), der Satz konnte aus dem PDF nicht gelesen werden. Nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.