Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Aarau (AG). Lage-Check Aarau → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Aarau → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton AG · 10
- Wärmedämmung Dach, Wand und BodenCHF 60 · CHF/m², Wand gegen AussenklimaAARGAU UNTERSCHEIDET NACH BAUTEIL: Wand gegen Aussenklima 60 Fr./m², Dach sowie Wand und Boden gegen Erdreich 40 Fr./m². Zusatzbeitrag bei gleichzeitiger Photovoltaik: +20 Fr./m² auf begrüntem Flachdach, +30 Fr./m² bei Aufdach-Anlage auf Schrägdach, +100 Fr./m² bei Indach- oder Fassadenanlage. Förderbeiträge unter 2000 Fr. werden nicht ausgerichtet.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus GesamtmodernisierungCHF 60 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilErgänzung zur Wärmedämmung, sofern diese mindestens 90 % der Hauptflächen gegen Aussenklima umfasst.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-WärmepumpeCHF 3’000 · CHF Grundbeitrag bis 70 kWBis 70 kW: 3000 Fr. + 60 Fr./kWth. Ab 70 kW: 6400 Fr. + 240 Fr./kWth. Zusätzlich wird das Wärmepumpen-System-Modul mit 350 Fr. (exkl. MwSt.) rückvergütet, automatisch mit der Auszahlung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-WärmepumpeCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag bis 70 kWBis 70 kW: 6000 Fr. + 180 Fr./kWth. Ab 70 kW: 9600 Fr. + 720 Fr./kWth. WPSM-Rückvergütung 350 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- HolzheizungCHF 3’000 · CHF pauschal, Stückholz- oder Pelletfeuerung mit TagesbehälterStückholz/Pellets mit Tagesbehälter 3000 Fr. pro Anlage. Automatische Holzfeuerung bis 70 kW: 3000 Fr. + 50 Fr./kWth; ab 70 kW: 720 Fr./kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein WärmenetzCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag bis 70 kWBis 70 kW: 6000 Fr. + 20 Fr./kWth. Ab 70 kW: 16 000 Fr. + 80 Fr./kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- SolarkollektorenCHF 1’200 · CHF Grundbeitrag bis 70 kWBis 70 kW: 1200 Fr. + 500 Fr./kWth. Ab 70 kW: 4800 Fr. + 2000 Fr./kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gesamtmodernisierung mit Minergie-ZertifikatCHF 100 · CHF/m² EBF, EFH MinergieMinergie: EFH 100, MFH 60, Nicht-Wohnbau 40 Fr./m² EBF. Minergie-P: EFH 155, MFH 90, Nicht-Wohnbau 65 Fr./m² EBF. Massgebend ist die EBF VOR der Sanierung. Zertifizierungsgebühren übernimmt der Kanton ohne Antrag; Minergie MQS Bau Check I und II werden je nach EBF mit 2200 bis 3400 Fr. gefördert (MQS Bau Selection 4200 bis 5400 Fr.).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz dezentraler elektrischer WiderstandsheizungenCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF pauschal 15 000 Fr., ab 250 m² EBF 60 Fr./m² EBF. Einzige Massnahme, bei der Aargau bis 100 % der Investitionskosten fördert (sonst 50 %).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Beratungen von energieberatungAARGAU (GEAK Plus, Grobberatungen)CHF 1’000 · CHF, Detailberatung GEAK Plus EinfamilienhausGEAK Plus: EFH 1000 Fr., MFH 1500 Fr. Grobberatung Gebäudehülle (einschliesslich Fensterersatz als Beratungsthema) 350 Fr. Förderbeitrag bei Kundenbeteiligung ab 150 Fr.; Grobberatung Eigenstrom 350 Fr.; Grobberatung Stockwerkeigentümergemeinschaft 1650 Fr.; Planungsberatung 400 Fr.; Realisierungsbegleitung 100 Fr. pro Stunde, max. 50 Stunden. Für Beratungen ist kein Fördergesuch nötig — sie laufen direkt über energieberatungAARGAU.Quelle · geprüft 2026-08-17
Gemeinde und Energieversorger · 5
- Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe (Stadt Aarau)CHF 2’000 · Grundbeitrag CHF 2 000 + CHF 30–60 je kWSole/Wasser und Wasser/Wasser bis 500 kW Nennheizleistung: Grundbeitrag CHF 2000 plus CHF 60 je kW; ab 500 kW Einzelfallprüfung. Luft/Wasser bis 50 kW: Grundbeitrag CHF 2000 plus CHF 30 je kW; ⛔ ab 50 kW Nennheizleistung KEINE Förderung. Der Beitrag wird mit höchstens 50 W Anschlussleistung je m² Energiebezugsfläche bemessen — eine überdimensionierte Wärmepumpe bringt also kein zusätzliches Geld. ⛔ Nur, wenn ein Anschluss an das Fernwärmenetz bis Ende 2028 nicht möglich ist; liegt die Liegenschaft im Fernwärmegebiet, gilt stattdessen das Fernwärme-Programm.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Heizungsersatz durch eine Pelletfeuerung (Stadt Aarau)CHF 2’000 · CHF 2 000 je AnlagePelletfeuerung mit Tagesbehälter CHF 2000 je Anlage. Automatische Pelletfeuerung bis 70 kW Heizleistung: Grundbeitrag CHF 2000 plus CHF 30 je kW; ab 70 kW Einzelfallprüfung. Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig. Auch hier Bemessung mit höchstens 50 W je m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Fernwärmenetz-Anschluss und Überbrückungsreparaturen (Stadt Aarau)CHF 500 · Grundbeitrag CHF 500 + CHF 180 je kW bis 500 kWBis 500 kW: Grundbeitrag CHF 500 plus Leistungsbeitrag CHF 180 je kW — der höchste kW-Ansatz für Fernwärme im erfassten Datensatz. Ab 500 kW Einzelfallprüfung. Zusatz bei Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: Grundbeitrag CHF 1600 plus CHF 40 je kW. ⭐ Auch REPARATUREN der bestehenden Heizung zur Überbrückung bis zum Anschluss werden bezahlt: bis 25 kW CHF 1500, 26–50 kW CHF 2500, 51–100 kW CHF 3500, 101–200 kW CHF 5000.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gebäudeprogramm-Zuschlag der Stadt AarauCHF 30’000 · 50 % des Kantonsbeitrags, max. CHF 30 000 je GebäudeERGÄNZEND: «Die Stadt Aarau bezahlt zusätzlich 50 % der Förderbeiträge des Kantons.» Zum Vergleich die auf derselben Seite genannten kantonalen Ansätze: Gebäudehülle je nach Massnahme 40 bis 60 CHF/m², Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat 40 bis 155 CHF/m² EBF, Ersatzneubau mit Minergie-P 30 bis 75 CHF/m² EBF. Städtischer Deckel: höchstens 30 000 CHF je Gebäude über die ganze Laufzeit des Programms und höchstens 50 % der energetischen Investitionssumme. ⚠ Ablauf: Zuerst die kantonale Zusage einholen (vor Baubeginn), diese binnen drei Monaten an die Stadt senden — sonst ist das Geld weg.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische Solaranlagen und Photovoltaik (Stadt Aarau)CHF 15’000 · CHF 200/m² Solarthermie, max. CHF 15 000 je AnlageThermische Solaranlagen: 200 CHF/m², höchstens CHF 15 000 je Anlage; beim Einfamilienhaus höchstens 10 m², beim Zweifamilienhaus 12 m²; Kollektor mit Label «Solar Keymark»; Solarersatz wird nicht gefördert. Photovoltaik: CHF 500 Grundbeitrag plus 100 CHF/kWp; integrierte Anlagen CHF 600 plus 110 CHF/kWp; Fassadenanlagen CHF 600 plus 120 CHF/kWp; höchstens CHF 15 000 je Anlage, mindestens 2 kWp, keine Plug-and-Play-Anlagen. ⛔ Nicht gefördert wird die Solarthermie-Fläche, mit der die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote erneuerbarer Energien abgedeckt wird.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.