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Förderbeiträge finden

Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.

Diese Liste gilt für Vaz/Obervaz (GR). Lage-Check Vaz/Obervaz → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Vaz/Obervaz → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?

Bund · 10

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
  • CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17

Kanton GR · 14

  • Gebäudehülle — Wärmedämmung und FensterersatzCHF 90 · CHF/m² Bauteilfläche gegen AussenklimaWand, Dach, Boden gegen Aussenklima mit U-Wert ≤ 0,20 W/m²K: 90 Fr. pro m² Bauteilfläche. Wand, Decke, Boden gegen unbeheizte Räume mit U-Wert ≤ 0,25 W/m²K: 30 Fr. pro m². Fenster mit U-Wert Glas ≤ 0,70 W/m²K: 45 Fr. pro m² Mauerlichtmass. GR fördert den Fensterersatz damit ausdrücklich mit — anders als SG und AI.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • GesamtsanierungsbonusCHF 90 · CHF/m² BauteilflächeFür die Bauteilflächen von Fassade und Dach, Wand und Boden gegen Erdreich: 90 Fr. pro m². Zusatzbeitrag zur Wärmedämmung Gebäudehülle.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Luft-Wasser-WärmepumpeCHF 5’000 · CHF bis 250 m² EBF (Anlagen bis 70 kW)Bis 70 kW Leistung: bis 250 m² Energiebezugsfläche 5000 Fr., ab 250 m² EBF 20 Fr. pro m² EBF. Über 70 kW Leistung: 400 Fr. pro kW. GR bemisst die kleinen Anlagen also über die Energiebezugsfläche, nicht über die Kesselleistung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-WärmepumpeCHF 17’500 · CHF bis 250 m² EBF (Anlagen bis 70 kW)Bis 70 kW Leistung: bis 250 m² Energiebezugsfläche 17 500 Fr., ab 250 m² EBF 70 Fr. pro m² EBF. Über 70 kW Leistung: 1400 Fr. pro kW. Das ist der mit Abstand höchste Erdsonden-Beitrag der fünf Kantone dieser Gruppe.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Holzheizungen — Stückholz- und Pelletfeuerungen mit TagesbehälterCHF 10’000 · CHF pauschal pro AnlagePauschalbeitrag pro Anlage 10 000 Fr. Gefördert werden Holzheizungen für bestehende Bauten.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Holzheizungen — automatische HolzheizungenCHF 10’000 · CHF bis 250 m² EBF (Anlagen bis 70 kW)Automatische Holzheizungen bis 70 kW: bis 250 m² Energiebezugsfläche Pauschalbeitrag 10 000 Fr., ab 250 m² EBF Flächenbeitrag 40 Fr. pro m² EBF. Ab 70 kW: Leistungsbeitrag 800 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Anschluss WärmenetzCHF 10’000 · CHF bis 250 m² EBF (Anschluss bis 70 kW)Anschluss bis 70 kW: bis 250 m² Energiebezugsfläche 10 000 Fr., ab 250 m² EBF 40 Fr. pro m² EBF. Anschluss ab 70 kW: 800 Fr. pro kW. Gefördert wird nach Energiebezugsfläche, ab 70 kW nach installierter Nennleistung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Wärmeverbund ab 70 kW — Neubau und ErweiterungCHF 40 · CHF/m² EBFNeubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage 40 Fr. pro m² EBF; Neubau/Erweiterung Wärmenetze 40 Fr. pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Thermische SolaranlagenCHF 2’000 · CHF Grundbeitrag + 1000 CHF/kWAnlagen bis 70 kW: 2000 Fr. + 1000 Fr. pro kW. Anlagen ab 70 kW: 2000 Fr. + 1000 Fr. pro kW — GR nennt für beide Leistungsklassen denselben Satz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • KomfortlüftungsanlagenCHF 10’000 · CHF pauschal pro WohneinheitPauschalbeitrag pro Wohneinheit 10 000 Fr. Das ist der mit Abstand höchste Komfortlüftungs-Beitrag der fünf Kantone (AI: 2400 Fr. pro Wohneinheit).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Erstinstallation WärmeverteilungCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² Energiebezugsfläche 15 000 Fr.; ab 250 m² EBF 60 Fr. pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Photovoltaik für WinterstromCHF 300 · CHF/kWpLeistungsbeitrag 300 Fr. pro kWp. Zusätzlich zur Einmalvergütung des Bundes. GR ist in dieser Gruppe der einzige Kanton mit einer echten kantonalen PV-Leistungsförderung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Photovoltaikanlagen zur Nutzung des FlächenpotentialsCHF 150 · CHF/kWp150 Fr. pro kWp. Förderberechtigt ist nur die installierte Leistung, die über dem Eigenbedarf von 30 W pro m² Energiebezugsfläche liegt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)CHF 150 · CHF/m² EBF für EinfamilienhäuserEinfamilienhaus 150 Fr., Mehrfamilienhaus 80 Fr., Nicht-Wohnbau 60 Fr. pro m² EBF. Das Gebäude muss dem Minergie-P-Standard entsprechen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn

Gemeinde und Energieversorger · 0

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