Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Schmerikon (SG). Lage-Check Schmerikon → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Schmerikon → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton SG · 16
- Wärmedämmung von Einzelbauteilen (kantonale Massnahme M21)CHF 40 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilWegleitung gültig ab 20.11.25. Gefördert werden nur die Bauteile Fassade, Dach sowie Wand und Boden gegen Erdreich — Fenster und Bauteile gegen unbeheizte Räume sind in SG NICHT im Einzelbauteil-Beitrag enthalten. Ein Förderbeitrag wird nur ausgerichtet, wenn er 1000 Fr. erreicht. Beitrag und Umsetzungsanreiz zusammen höchstens 100 000 Fr. pro Gesuch und höchstens 50 % der Investitionskosten.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus Gebäudehülleneffizienz (IP-14)CHF 30 · CHF/m² EBF bei GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle CWegleitung gültig ab 1.01.26. GEAK-Effizienzklasse Gebäudehülle C: 30 Fr. je m² EBF; Klasse B oder A: 40 Fr. je m² EBF. Klasse C entspricht max. 150 %, Klasse B max. 100 % des Grenzwertes. Zusatzbeitrag zur Dämmung (M21) oder zur Etappensanierung (M20).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gebäudemodernisierung in Etappen (kantonale Massnahme M20)CHF 52 · CHF/m² EBF Grundbeitrag Ein- und ZweifamilienhäuserWegleitung gültig ab 1.01.26. Der Beitragssatz wird über Effizienzpunkte berechnet: Effizienzpunkte qh = qh − 25; Effizienzpunkte eh = (eh − 30) × 0,75; anrechenbar ist der kleinere der beiden Werte, maximal 50. Beitragssatz je m² EBF = anrechenbare Effizienzpunkte × Zuschlag + Grundbeitrag. Grundbeitrag: EFH/ZFH 52.–, MFH 32.–, Nicht-Wohnbauten 20.– Fr./m². Zuschlag je Effizienzpunkt: 2,3 / 1,3 / 1,0 Fr./m². Daraus tiefster bis höchster Beitragssatz: 52.– bis 167.– (EFH/ZFH), 32.– bis 97.– (MFH), 20.– bis 70.– Fr./m² (Nicht-Wohnbau). Höchstens anrechenbarer Ausgangszustand: Heizwärmebedarf 160/130/125, Heizenergiebedarf 210/170/165 kWh je m² EBF und Jahr. Beitrag und Umsetzungsanreiz zusammen höchstens 100 000 Fr. pro Gesuch und 50 % der Investitionskosten.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW als Ersatz einer elektrischen oder fossilen Heizung (M10)CHF 2’800 · CHF bei thermischer Leistung bis 20 kWBis 20 kWth 2800 Fr.; über 20 kWth 1600 Fr. + 60 Fr. je kWth. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter thermischer Nennleistung je m² Energiebezugsfläche (vor Sanierung) bemessen. Die Beiträge betragen insgesamt höchstens 50 % der Investitionskosten. Wegleitung gültig ab 01.01.25; energiefranken.ch führt zum Prüfzeitpunkt dieselben Sätze.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kW als Ersatz einer elektrischen oder fossilen Heizung (M10)CHF 6’000 · CHF bei thermischer Leistung bis 20 kWBis 20 kWth 6000 Fr.; über 20 kWth und kleiner als 70 kWth 2400 Fr. + 180 Fr. je kWth. Bemessung mit maximal 50 Wth je m² EBF vor Sanierung, insgesamt höchstens 50 % der Investitionskosten. Wegleitung gültig ab 01.01.25.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Messgeräte zur Beurteilung der Energieeffizienz von Wärmepumpen (M14)CHF 1’500 · CHF pauschalFür neue und bestehende elektrische Wärmepumpen. Ab 100 kWth wird eine fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW (Impulsprogramm IP-05)CHF 3’200 · CHF Grundbeitrag + 120 CHF/kWth3200 Fr. + 120 Fr. pro kWth. Umsetzungsanreiz: bis Ende 2026 erhöht sich der Förderbeitrag um 30 %. Betrag gelesen auf energiefranken.ch; die zugehörige kantonale Wegleitung habe ich für diese Leistungsklasse nicht separat gelesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW (Impulsprogramm IP-06)CHF 4’800 · CHF Grundbeitrag + 360 CHF/kWth (70 bis 500 kW)70 bis 500 kW: 4800 Fr. + 360 Fr. pro kWth. Ab 500 kW: 84 800 Fr. + 200 Fr. pro kWth. Umsetzungsanreiz: bis Ende 2026 erhöht sich der Förderbeitrag um 30 %. Betrag gelesen auf energiefranken.ch.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung (Impulsprogramm IP-04)CHF 360 · CHF/kWth bis 500 kWGrundsatz: bis 500 kWth 360 Fr. je kWth; ab 500 kWth 80 000 Fr. + 200 Fr. je kWth. Für vollständig eingereichte Gesuche in den Jahren 2025 und 2026 (Datum Poststempel) wird ein Umsetzungsanreiz von 30 Prozent gewährt; dann gelten 468 Fr. je kWth bzw. 104 000 Fr. + 260 Fr. je kWth. Wegleitung gültig ab 01.01.25.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein Fernwärmenetz über 70 kW (Impulsprogramm IP-07)CHF 8’000 · CHF Grundbeitrag + 40 CHF/kWth (70 bis 500 kW)Thermische Leistung 70 bis 500 kW: 8000 Fr. + 40 Fr. pro kWth; ab 500 kW: 18 800 Fr. + 20 Fr. pro kWth. Umsetzungsanreiz: bis Ende 2026 erhöht sich der Förderbeitrag um 30 %. ACHTUNG NACHFÜHRUNG: Der Grundbeitrag ab 500 kW steht auf energiefranken.ch mit 18 800 Fr.; GL, AI und AR führen für die gleiche HFM-Stufe 18 000 Fr. Die kantonale Wegleitung habe ich für diese Massnahme nicht gelesen — Wert vor Verwendung an der Quelle prüfen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische Solaranlagen über 70 kW (Impulsprogramm IP-08)CHF 2’400 · CHF Grundbeitrag + 1000 CHF/kWth2400 Fr. + 1000 Fr. pro kWth. Umsetzungsanreiz: bis Ende 2026 erhöht sich der Förderbeitrag um 30 %. Betrag gelesen auf energiefranken.ch.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Erstinstallation einer hydraulischen Wärmeverteilung beim Ersatz elektrischer oder fossiler Heizungen (IP-19)CHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² Energiebezugsfläche pauschal 15 000 Fr.; ab 250 m² 60 Fr. je m². Wegleitung gültig ab 1.01.2025. Der Beitrag ist mit einem separaten Fördergesuch zu beantragen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Wärmenetze — Neubau, Erweiterung, Verdichtung (kantonale Massnahme M2)CHF 150 · CHF je MWh (mengenbezogen, nicht leistungsbezogen)Wegleitung gültig ab 15.03.25. Neubau oder Erweiterung eines Wärmenetzes 150 Fr. je MWh; Neubau oder Erweiterung einer Heizzentrale 130 Fr. je MWh. Qualitätsbegleitung QMmini® pauschal 1500 Fr.; Qualitätsbegleitung QM Holzheizwerke® die tatsächlichen Kosten, höchstens 10 000 Fr. Ab Beiträgen von 250 000 Fr. an ein Wärmenetz kann eine individuelle Regelung getroffen werden. Die Beitragsart ist mengen-, nicht leistungsbezogen — «pro-kw» ist hier nur die nächstliegende Kategorie des Datenmodells.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- AnergienetzeCHF 220 · CHF je MWh (mengenbezogen)Der Beitrag bemisst sich nach der in einem Jahr an die Bezüger gelieferten Anergiemenge. Für Neubau, Netzerweiterung und Verdichtung 220 Fr. je MWh. Auszahlung zu 70 % nach Inbetriebnahme, die restlichen 30 % nach Vorlage der klimakorrigierten Messung über ein Jahr (Klimastation St.Gallen). Unterschreitet die gemessene Energiemenge die projektierte um mehr als 10 %, wird die Restzahlung entsprechend reduziert.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gebäudemodernisierung mit Konzept (kantonale Massnahme M13)CHF 4’500 · CHF für Ein- und ZweifamilienhäuserWegleitung gültig ab 1.01.26. Ein- und Zweifamilienhäuser 4500 Fr.; Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten 5500 Fr.; Dienstleistungsbauten und Schulen 8000 Fr.; Wohnbauten mit bis zu einem Drittel Fremdnutzung 8000 Fr.; Nichtwohnbauten 8000 Fr. Zusätzlich ein Umsetzungsanreiz an eine Fördermassnahme des kantonalen Programms: EFH/ZFH 2500 Fr., MFH ab drei Wohneinheiten 3500 Fr., Nichtwohnbauten und gemischt genutzte Bauten 5000 Fr. Der Umsetzungsanreiz ist für Massnahmen des Impulsprogramms (IP-04 bis IP-19) NICHT anwendbar und wird nur gewährt, wenn der Förderungsbeitrag für die Massnahme nicht kleiner ist als der Umsetzungsanreiz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Neubauten nach Minergie-PCHF 75 · CHF/m² EBF für Ein- und ZweifamilienhäuserMinergie-P: Ein- und Zweifamilienhäuser 75 Fr., Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten 40 Fr., Nichtwohnbauten 30 Fr. je m² EBF. Zusatzprodukt Minergie-ECO zusätzlich 5 Fr. je m² EBF. Betrag gelesen auf energiefranken.ch.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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