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Förderbeiträge finden

Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.

Diese Liste gilt für Schwende-Rüte (AI). Lage-Check Schwende-Rüte → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Schwende-Rüte → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?

Bund · 10

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
  • CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17

Kanton AI · 21

  • M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach, Wand und Boden gegen ErdreichCHF 40 · CHF/m² BauteilflächeDach, Wand und Boden gegen aussen sowie Wand und Boden im Erdreich bis 2 m (U-Wert 0,20 W/m²K): Fr. 40.– pro m². Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich (U-Wert 0,25 W/m²K): Fr. 40.– pro m². Maximalbeitrag 100 000 Fr. Fensterersatz ist in AI NICHT Teil von M-01.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-14 Bonus GebäudehülleneffizienzCHF 30 · CHF/m² gedämmte Bauteilfläche (Variante 1)Gesamtsanierungsbonus Variante 1 (alle Hauptflächen saniert): 30.– pro m² gedämmte Bauteilfläche. Variante 2 (GEAK-Hülleneffizienz): GEAK-Klasse C 30.– pro m² EBF, GEAK-Klasse B 40.– pro m² EBF. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-02 Stückholzfeuerung bis 70 kWCHF 4’000 · CHF pauschal bei Ersatz einer fossilen oder elektrischen HeizungPauschalbeitrag pro Neuanlage als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung 4000.–; als Ersatz einer Holzheizung 3000.–. Pelletsfeuerungen mit Tagesbehälter erhalten dieselben Beiträge.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-03 Automatische Holzfeuerung bis 70 kWCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag + 50 CHF/kWthGrundbeitrag als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung 4000.–, als Ersatz einer Holzheizung 3000.–; zusätzlicher leistungsabhängiger Beitrag 50.– pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-04 Automatische Holzfeuerung über 70 kWCHF 360 · CHF/kWthLeistungsbeitrag 360.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 1’600 · CHF Grundbeitrag + 60 CHF/kWthGrundbeitrag 1600.– + Leistungsbeitrag 60.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.– Das entspricht exakt dem HFM-2015-Minimalfördersatz — AI legt hier keinen Zuschlag drauf.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-05 Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kWCHF 3’200 · CHF Grundbeitrag + 120 CHF/kWthGrundbeitrag 3200.– + Leistungsbeitrag 120.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-06 Sole/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag + 180 CHF/kWthGrundbeitrag 2400.– + Leistungsbeitrag 180.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-06 Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 70 kWCHF 4’800 · CHF Grundbeitrag + 360 CHF/kWthGrundbeitrag 4800.– + Leistungsbeitrag 360.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-07 Anschluss an ein Wärmenetz bis 70 kWCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag + 20 CHF/kWthGrundbeitrag 4000.– + Leistungsbeitrag 20.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-07 Anschluss an ein Wärmenetz über 70 kWCHF 8’000 · CHF Grundbeitrag + 40 CHF/kWth (70 bis 500 kW)Leistung über 70 bis 500 kWth: Grundbeitrag 8000.– + 40.– pro kWth. Über 500 kWth: Grundbeitrag 18 000.– + 20.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-08 Thermische Solaranlagen bis 70 kWCHF 1’200 · CHF Grundbeitrag + 500 CHF/kWthGrundbeitrag 1200.– + Leistungsbeitrag 500.– pro kWth. Solarkollektoranlagen bei bestehenden Gebäuden. Entspricht dem HFM-2015-Minimalfördersatz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-08 Thermische Solaranlage über 70 kWCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag + 1000 CHF/kWthGrundbeitrag 2400.– + Leistungsbeitrag 1000.– pro kWth. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-09 Installation WohnungslüftungCHF 2’400 · CHF pauschal pro WohneinheitPauschalbeitrag pro Wohneinheit 2400.–; Maximalbeitrag pro Gebäude 9600.– (also für höchstens vier Wohneinheiten). Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung bei bestehenden Gebäuden.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-12 Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-ZertifikatCHF 155 · CHF/m² EBF für EFH/ZFH nach Minergie-PMinergie(-A): EFH/ZFH 120.–, MFH ab 3 Wohnungen 70.–, Nichtwohnbaute 70.– pro m² EBF. Minergie-P: EFH/ZFH 155.–, MFH 90.–, Nichtwohnbaute 90.– pro m² EBF. Zusatz «ECO» je 5.– pro m² EBF. Mindestbeitrag 3000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-13 Umfassende Gesamtsanierung mit GEAKCHF 140 · CHF/m² EBF für EFH/ZFH bei GEAK-Klasse B/AGEAK-Klasse C/B: EFH/ZFH 115.–, MFH ab 3 Wohnungen 60.–, Nichtwohnbaute 60.– pro m² EBF. GEAK-Klasse B/A: EFH/ZFH 140.–, MFH 80.–, Nichtwohnbaute 80.– pro m² EBF. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IP-19 Ersatz dezentraler elektrischer Widerstandsheizungen oder dezentraler fossiler Heizungen (Erstinstallation Wärmeverteilsystem)CHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF (Energiebezugsfläche mit neuer Wärmeverteilung, im Programm EBFWv): 15 000.–; über 250 m² EBF 60.– pro m². Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-16 Neubau Minergie-PCHF 75 · CHF/m² EBF für EFH/ZFHMinergie-P: EFH/ZFH 75.–, MFH ab 3 Wohnungen 40.–, Nichtwohnbaute 30.– pro m² EBF; Zusatz «ECO» je 5.– pro m² EBF. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • M-17 Neubau GEAK A/ACHF 65 · CHF/m² EBF für EFH/ZFHGEAK-Klasse A/A: EFH/ZFH 65.–, MFH ab 3 Wohnungen 35.–, Nichtwohnbaute 25.– pro m² EBF. Maximalbeitrag 100 000.–Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • IM-13 Minergie-NachweisBetrag variiertÜbernahme der effektiven Minergie-Zertifizierungskosten für Minergie, Minergie-A, Minergie-P und den Zusatz «ECO». Kein fester Frankenbetrag — die Kosten hängen vom Projekt ab, deshalb `betragChf: null`.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Impulsberatung SolarenergieCHF 100 · CHF Kundenbeteiligung (nicht Beitrag)ACHTUNG VORZEICHEN: Die 100 Fr. sind die KUNDENBETEILIGUNG, die der Eigentümer bezahlt — kein Beitrag, den er erhält. Die Beratung ist gratis, wenn sie zeitgleich mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» durch den Verein Energie AR/AI durchgeführt wird. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» selbst und die allgemeine Energieberatung sind kostenlos (Wärmeerzeuger älter als 10 Jahre).Quelle · geprüft 2026-08-17

Gemeinde und Energieversorger · 0

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