Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Walzenhausen (AR). Lage-Check Walzenhausen → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Walzenhausen → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton AR · 15
- M-01 Wärmedämmung Fassade, Dach und Boden gegen ErdreichCHF 50 · CHF/m² BauteilflächeDach, Wand und Boden gegen aussen sowie Wand und Boden im Erdreich bis 2 m (U-Wert 0,20 W/m²K): Fr. 50.– pro m². Wand und Boden mehr als 2 m im Erdreich (U-Wert 0,25 W/m²K): Fr. 50.– pro m². Fensterersatz ist in AR nicht Teil von M-01.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-14 Bonus GebäudehülleneffizienzCHF 30 · CHF/m² sanierte BauteilflächeGesamtsanierungsbonus (HFM-Variante 1: alle Hauptflächen saniert), flächenabhängig nach sanierter Bauteilfläche: Fr. 30.– pro m². Der maximale Förderbeitrag pro Vorhaben und Massnahme beträgt Fr. 100 000.–. AR führt nur die HFM-Variante 1 — eine GEAK-Variante wie in AI oder SG ist auf der Seite nicht ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-02 Stückholzfeuerung bis 70 kWCHF 5’500 · CHF pauschalPauschal 5500 Fr. Pelletsfeuerungen mit Tagesbehälter erhalten dieselben Beiträge.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-03 / IP-04 Automatische HolzfeuerungenCHF 7’500 · CHF pauschal bis 12,5 kWthLeistung bis 12,5 kWth: 7500 Fr. Über 12,5 bis 70 kWth: 6875 Fr. + 50 Fr. pro kWth. Über 70 kWth: 360 Fr. pro kWth. AR staffelt — anders als AI und GL — mit einer Pauschale bis 12,5 kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-05 / IP-05 Luft/Wasser-WärmepumpeCHF 4’850 · CHF pauschal bis 12,5 kWthPauschalbeitrag an Neuanlage als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung bis 12,5 kWth: Fr. 4850.–. Über 12,5 bis 70 kWth: 4100 Fr. + 60 Fr. pro kWth. Über 70 kWth: 3200 Fr. + 120 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-06 / IP-06 Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-WärmepumpeCHF 10’000 · CHF pauschal bis 12,5 kWthLeistung bis 12,5 kWth: 10 000 Fr. Über 12,5 bis 70 kWth: 7750 Fr. + 180 Fr. pro kWth. Über 70 kWth: 4800 Fr. + 360 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-07 / IP-07 Anschluss an ein WärmenetzCHF 6’750 · CHF pauschal bis 12,5 kWthLeistung bis 12,5 kWth: 6750 Fr. Über 12,5 kWth: 6500 Fr. + 20 Fr. pro kWth. 70 bis 500 kWth: 8000 Fr. + 40 Fr. pro kWth. Über 500 kWth: 18 000 Fr. + 20 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-08 / IP-08 Thermische SolaranlageCHF 3’000 · CHF Grundbeitrag + 500 CHF/kWth (bis 70 kWth)Leistung bis 70 kWth: 3000 Fr. + 500 Fr. pro kWth. Über 70 kWth: 2400 Fr. + 1000 Fr. pro kWth. AR liegt beim Grundbeitrag der kleinen Anlagen über dem HFM-Minimum von 1200 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IP-19 Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen / dezentralen fossilen HeizungenCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFEBF bis 250 m²: 15 000 Fr. EBF über 250 m²: 60 Fr. pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-12 Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-ZertifikatBetrag variiert · CHF/m² EBFLÜCKE: Gelesen ist nur die Bandbreite «zwischen 60 und 175 Fr. pro m² EBF, abhängig vom Standard, vom Gebäudetyp und von der Energiebezugsfläche». Die Einzelwerte der Tabelle (Minergie / Minergie-A / Minergie-P × EFH / MFH / Nichtwohnbau) habe ich NICHT gelesen — deshalb `betragChf: null` und `belegt: false`. Nachzutragen von der Detailseite ar.ch → M-12 Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-Zertifikat.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- M-16 Neubau Minergie-PCHF 75 · CHF/m² EBF für Ein- und ZweifamilienhäuserEin- und Zweifamilienhaus 75 Fr., Mehrfamilienhaus 40 Fr., Nicht-Wohnbauten 30 Fr. pro m² EBF. Entspricht dem HFM-2015-Minimalfördersatz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- IM-13 Minergie-NachweisBetrag variiertDer Kanton Appenzell Ausserrhoden übernimmt die Zertifizierungskosten für die Standards Minergie, Minergie-A und Minergie-P. Kein fester Frankenbetrag ausgewiesen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- ikM-20 Beratung SolarenergieCHF 300 · CHF pauschalFörderbeitrag 300 Fr. Wird die Solarberatung in Kombination mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» durch den Verein Energie AR/AI durchgeführt, ist sie für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kostenlos.Quelle · geprüft 2026-08-17
- kM-21 PhotovoltaikanlageBetrag variiert · % der Einmalvergütung des BundesDer Beitrag ist an die Einmalvergütung des Bundes gekoppelt, deshalb kein Frankenbetrag. Inbetriebnahme zwischen 1.1.2022 und 31.8.2025: maximal Verdoppelung der Einmalvergütung des Bundes (abzüglich Pflichtteil bei Neubauten). Inbetriebnahme ab 1.9.2025: maximal 50 % der Einmalvergütung des Bundes (abzüglich Pflichtteil bei Neubauten). ⚠ ÄNDERUNG IN BEARBEITUNG: Künftig sollen nur noch winterstromoptimierte Anlagen (Modulneigungswinkel ≥ 75°) sowie PV in Kombination mit Wärmedämmmassnahmen gefördert werden; Fördergesuche wären dann ab 1. Januar 2027 zwingend VOR Baubeginn einzureichen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1.1.2022 und 31.12.2026, die weder winterstromoptimiert noch mit Wärmedämmung kombiniert sind, gilt eine Übergangsfrist; die Gesuchseinreichung ist auf Ende 2027 befristet. Das vom Regierungsrat am 23. Juni 2026 angepasste Förderprogramm bedarf noch der Genehmigung des Kantonsrats — die genannten Daten stehen unter diesem Vorbehalt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- kM-22 Basis-Ladeinfrastruktur E-MobilitätCHF 400 · CHF pro erschlossenem ParkplatzPro erschlossenem Parkplatz nach Ausbaustufe C1 (Merkblatt SIA 2060): 400 Fr. Gefördert wird die Basis-Ladeinfrastruktur in bestehenden, nicht öffentlichen Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Deckt keine der in `Massnahme` geführten Sanierungsmassnahmen ab, deshalb leeres `massnahmen`-Array.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.