Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Oberägeri (ZG). Lage-Check Oberägeri → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Oberägeri → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton ZG · 15
- GEAK Plus / Gebäudeanalyse mit VorgehensempfehlungCHF 1’500 · CHF pauschalBeide Varianten pauschal 1500 Fr., maximal jedoch 100 % der gesamten Kosten. Einstufiges Verfahren: die Fördergelder werden erst nach Erstellung des Berichts geltend gemacht.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen ErdreichCHF 60 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilBonus Photovoltaik: zusätzlich 60 Fr. pro m² wärmegedämmtes Bauteil bei Dach und Fassade, wenn gleichzeitig eine vollflächige PV-Anlage auf diesem Bauteil installiert wird — vollflächig heisst 20 % der gedämmten Fassadenfläche, 50 % der gedämmten Dachfläche (Flach- oder Steildach). Die minimale Fördersumme pro Gesuch beträgt 3000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Gesamtsanierungsbonus: umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der GebäudehülleCHF 30 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilZusatzbeitrag, nur zusammen mit dem Dämmungsgesuch.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Automatische Holzfeuerung bis 70 kW FeuerungswärmeleistungCHF 4’000 · CHF GrundbeitragBis 70 kWth: 4000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 75 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Automatische Holzfeuerungen über 70 kW FeuerungswärmeleistungCHF 360 · CHF/kWth bis 500 kWthBis 500 kWth: 360 Fr. pro kWth. Über 500 kWth: 80 000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 200 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kWCHF 8’500 · CHF pauschal bis 30 kWthBis 30 kWth: 8500 Fr. pauschal. Über 30 kWth: 4000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 150 Fr. pro kWth. Für den typischen Einfamilienhaus-Fall ist damit der Pauschalbetrag einschlägig, nicht die Leistungsformel.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-Wärmepumpen über 70 kWCHF 4’000 · CHF GrundbeitragÜber 70 kWth: 4000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 150 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 70 kWCHF 20’000 · CHF GrundbeitragBis 70 kWth: 20 000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 400 Fr. pro kWth. Das ist der mit Abstand höchste Erdsonden-Satz der fünf Zentralschweizer Kantone.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen über 70 kWCHF 20’000 · CHF Grundbeitrag bis 500 kWthBis 500 kWth: 20 000 Fr. plus 400 Fr. pro kWth. Über 500 kWth: 120 000 Fr. plus 200 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein Wärmenetz bis 70 kWCHF 4’000 · CHF GrundbeitragBis 70 kW: 4000 Fr. plus Leistungsbeitrag von 200 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein Wärmenetz über 70 kWCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag bis 500 kWBis 500 kW: 4000 Fr. plus 200 Fr. pro kWth. Über 500 kW: 54 000 Fr. plus 100 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische Solaranlagen bis 70 kWCHF 1’200 · CHF GrundbeitragBis 70 kW: 1200 Fr. plus Leistungsbeitrag von 500 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Thermische Solaranlagen über 70 kWCHF 2’400 · CHF GrundbeitragÜber 70 kW: 2400 Fr. plus Leistungsbeitrag von 1000 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Wärmeverteilsystem beim Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen HeizungenCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF: 15 000 Fr. pauschal. Über 250 m² EBF: 60 Fr. pro m² EBF. Der Beitrag ist auf die Höhe der Investitionskosten begrenzt. Diese Massnahme ist die einzige Ausnahme von der 50-%-Regel. Zusatzförderung mit kantonalen Massnahmen des Gebäudeprogramms und nach Art. 50a EnG ist zulässig.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-ZertifikatCHF 150 · CHF/m² EBF, Einfamilienhaus, Minergie(-A)Spalten Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus / Sonstige. Minergie(-A): 150 / 90 / 60 Fr. pro m² EBF. Minergie-P(-A): 235 / 135 / 100 Fr. pro m² EBF. Minergie Eco zusätzlich 5 Fr. pro m² EBF in allen drei Kategorien. Der Beitrag ist auf 300 000 Fr. pro Gesuch begrenzt und auf maximal 50 % der Gesamtinvestitionen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.