Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Giswil (OW). Lage-Check Giswil → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Giswil → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton OW · 13
- Einzelbauteilsanierungen Gebäudehülle: Fassade, Steildach, Wand und Boden gegen ErdreichCHF 60 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilFür Flachdächer gilt der tiefere Satz von 40 Fr. pro m² mit verschärfter U-Wert-Vorgabe (eigener Eintrag). Mindestförderung 3000 Fr., maximaler Förderbeitrag 100 000 Fr., Kumulationen möglich. Ab 10 000 Fr. Fördersumme ist ein GEAK Plus zu erstellen — dieser ist in OW ausdrücklich NICHT förderberechtigt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einzelbauteilsanierung FlachdachCHF 40 · CHF/m² wärmegedämmtes BauteilBei Flachdächern gilt der tiefere Satz von 40 Fr. pro m² UND eine verschärfte Vorgabe. Obwalden ist damit der einzige der fünf Kantone, der das Flachdach schlechter entschädigt statt nur strenger zu prüfen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus zur Einzelbauteilsanierung der Gebäudehülle (Gesamtsanierungen)CHF 30 · CHF/m² wärmegedämmte BauteilflächeObwalden kennt keine eigene Minergie-Gesamtsanierungsprämie: die Spalte «Gesamtsanierungen» besteht aus diesem Bonus, im Übrigen verweist das Fördermodell auf das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz zentraler Elektro- und fossiler Heizungen bis 70 kW: Holzheizung oder Anschluss an WärmenetzCHF 6’000 · CHF pauschal bis 30 kWBis 30 kW pauschal 6000 Fr.; ab 30 kW sagt das Fördermodell ausdrücklich «fallweise» — für diesen Bereich ist KEIN Betrag publiziert, er ist mit der Fachstelle zu klären. Holzheizung und Wärmenetzanschluss teilen in Obwalden eine Spalte und damit denselben Satz.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz zentraler Elektro- und fossiler Heizungen bis 70 kW: Grundwasser- oder Erdsonde-WärmepumpeCHF 6’000 · CHF pauschal bis 20 kWBis 20 kW pauschal 6000 Fr.; ab 20 kW «fallweise», ohne publizierten Betrag. WICHTIG: Obwalden fördert die Luft/Wasser-Wärmepumpe NICHT — das Fördermodell kennt in beiden Leistungsklassen nur die Grundwasser- oder Erdsonde-Wärmepumpe. Das ist der grösste Unterschied zu allen vier Nachbarkantonen und für die Beratung der entscheidende Punkt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sonnenkollektoren bis 70 kW, neu oder Erweiterung auf bestehendem GebäudeCHF 1’200 · CHF GrundbeitragKollektoren für Heizung und/oder Warmwasser, nach thermischer Nennleistung: 1200 Fr. + 500 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Automatische Holzfeuerung ab 70 kWCHF 360 · CHF/kW360 Fr. pro kW, ohne Grundbeitrag und ohne Staffelung im Fördermodell.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Anschluss an ein Wärmenetz ab 70 kWCHF 8’000 · CHF Grundbeitrag bis 500 kWBis 500 kW: 8000 Fr. + 40 Fr. pro kW. Ab 500 kW: 18 000 Fr. + 20 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Grundwasser- oder Erdsonde-Wärmepumpe ab 70 kWCHF 4’800 · CHF Grundbeitrag4800 Fr. + 360 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sonnenkollektoren ab 70 kW, neu oder Erweiterung auf bestehendem GebäudeCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag2400 Fr. + 1000 Fr. pro kW, nach thermischer Nennleistung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Abwrackprämie: Ersatz dezentraler Elektroheizungen und dezentraler fossiler HeizungenCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF: 15 000 Fr. pauschal. Ab 250 m² EBF: 60 Fr. pro m² EBF. Im Fördermodell ausdrücklich «ABWRACKPRÄMIE» genannt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Winteroptimierte PhotovoltaikanlageCHF 1’000 · CHF PauschalbeitragAb 2 kWp: pauschal 1000 Fr. + 750 Fr. pro kWp, mit Deckelung bei 8000 Fr. Nur winteroptimierte Anlagen mit Neigungswinkel 75 bis 90 Grad — insbesondere Fassadenanlagen. Übrige PV-Förderung läuft über pronovo.ch. Hier gilt die 50-%-Regel NICHT, und Doppelförderung ist ausdrücklich zugelassen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ladeinfrastruktur für ElektrofahrzeugeCHF 2’000 · CHF pauschal pro GebäudeanschlussPauschal 2000 Fr. pro Gebäudeanschluss. Hier gilt die 50-%-Regel nicht. Kein Eintrag in `massnahmen`, weil das Vokabular in `foerdergelder-daten.ts` keine Elektromobilität kennt — beim Zusammenführen ergänzen oder Eintrag weglassen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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