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Förderbeiträge finden

Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.

Diese Liste gilt für Schübelbach (SZ). Lage-Check Schübelbach → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Schübelbach → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?

Bund · 10

  • Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
  • CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
  • Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17

Kanton SZ · 13

  • Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen ErdreichCHF 60 · CHF/m² DämmflächeDer minimale Förderbeitrag beträgt 3000 Fr., der maximale 300 000 Fr. pro Gesuch. Der in der Zusicherung festgehaltene Betrag ist die Obergrenze und kann nachträglich nicht erhöht werden. Bei Eigenleistung entfällt die 50-%-Regel, es werden aber höchstens die Materialkosten bezahlt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Gesamtsanierungsbonus: umfassende Verbesserung der Energieeffizienz der GebäudehülleCHF 40 · CHF/m² DämmflächeZusatzbeitrag zur Wärmedämmung, begrenzt auf 300 000 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit TagesbehälterCHF 5’000 · CHF pro AnlagePauschal, unabhängig von der Leistung. Nicht automatische Feuerungen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Automatische Holzfeuerung bis 70 kW FeuerungswärmeleistungCHF 360 · CHF/kWth Kessel-NennleistungKein Grundbeitrag. Bemessung auf die Kessel-Nennleistung.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Automatische Holzfeuerung über 70 kW FeuerungswärmeleistungCHF 360 · CHF/kWth bis 500 kWth≤ 500 kWth: 360 Fr. pro kWth. > 500 kWth: 80 000 Fr. + 200 Fr. pro kWth. Ab 100 kW sind höchstens 10 % fossile Spitzenlast zulässig.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Luft/Wasser-WärmepumpeCHF 3’200 · CHF Grundbeitrag3200 Fr. + 120 Fr. pro kWth. Derselbe Satz gilt in der Vollzugshilfe für beide Leistungsklassen, bis 70 kW und über 70 kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 4’800 · CHF Grundbeitrag4800 Fr. + 360 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe über 70 kWCHF 4’800 · CHF Grundbeitrag bis 500 kWth≤ 500 kWth: 4800 Fr. + 360 Fr. pro kWth. > 500 kWth: 84 800 Fr. + 200 Fr. pro kWth.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Anschluss an ein WärmenetzCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag4000 Fr. + 200 Fr. pro kWth. Derselbe Satz gilt für beide Leistungsklassen, bis 70 kW und über 70 kW. Bemessung auf maximal 50 Wth Anschlussleistung pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Thermische SolarenergieCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag2400 Fr. + 1000 Fr. pro kWth Kollektor-Nennleistung. Derselbe Satz gilt für beide Leistungsklassen, bis 70 kW und über 70 kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie-ZertifikatCHF 100 · CHF pro EBF, Einfamilienhaus, Minergie/Minergie-AMinergie / Minergie-A: Einfamilienhaus 100 Fr., Mehrfamilienhaus 60 Fr., andere 40 Fr. Minergie-P: Einfamilienhaus 155 Fr., Mehrfamilienhaus 90 Fr., andere 60 Fr. Die Vollzugshilfe schreibt «pro EBF» ohne Quadratmeter-Angabe; gemeint ist ersichtlich Fr. pro m² Energiebezugsfläche, so steht es dort aber nicht.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Bonus: Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen HeizungenCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBF≤ 250 m² EBF: 15 000 Fr. (max.). > 250 m² EBF: 60 Fr. pro m² EBF. Begrenzt auf 300 000 Fr. Die Vollzugshilfe bezeichnet diese Massnahme im allgemeinen Teil als IP-19. Nur hier gilt die 50-%-Regel NICHT; stattdessen wird der Beitrag auf die tatsächlichen Investitionskosten gekürzt, auch wenn er damit unter den Mindestförderbeitrag fällt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
  • Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht (GEAK Plus)CHF 1’000 · CHF, Ein- und ZweifamilienhäuserEin- und Zweifamilienhäuser 1000 Fr., andere Gebäudekategorien 1500 Fr.Quelle · geprüft 2026-08-17

Gemeinde und Energieversorger · 0

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