Förderbeiträge finden
Bund, Kanton, Gemeinde und Energieversorger an einem Ort. Jeder Betrag ist mit Quelle und Prüfdatum hinterlegt — und wo eine Zahl unsicher ist, steht das dabei.
Diese Liste gilt für Isenthal (UR). Lage-Check Isenthal → — Einwohner, Entwicklung, Steuerbelastung und was die Community über den Ort geschrieben hat. Wert-Check für Isenthal → — lohnt sich die Massnahme vor einem Verkauf, oder wird sie besser offengelegt und eingepreist?
Bund · 10
- Das Gebäudeprogramm von Bund und KantonenBetrag variiertKein eigener Beitrag an Hauseigentümer. Das Programm stützt sich auf Art. 34 CO2-Gesetz: Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge an Fördermassnahmen nach Art. 47, 48 und 50 EnG, und zwar nur Kantonen, die selbst ein Programm für Gebäudehülle, Gebäudetechnik und den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen führen. Finanziert aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe (Art. 33a CO2-Gesetz: ein Drittel des Abgabeertrags). Ausgezahlt wird ausschliesslich über die kantonale Bearbeitungsstelle, mit kantonalen Sätzen. Die Seite hält ausdrücklich fest: «Die Fördermassnahmen und -beiträge variieren je nach Kanton.»Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), angebaut oder freistehendCHF 360 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.9): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 360 Fr./kW, 30 bis <100 kW 300 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. Bei Anlagen ab 30 kW wird anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet (Ziff. 2.5). Für frühere Inbetriebnahmedaten gelten die älteren, höheren Ansätze derselben Tabelle — massgebend ist immer das Inbetriebnahmedatum, nicht das Gesuchsdatum.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV), integrierte AnlagenCHF 400 · CHF/kW für den Leistungsanteil unter 30 kWAnsätze für Inbetriebnahme ab 1. April 2025 (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8): Grundbeitrag 0 Fr., Leistungsbeitrag <30 kW 400 Fr./kW, 30 bis <100 kW 330 Fr./kW, ab 100 kW 250 Fr./kW. «Integriert» heisst in die Gebäudehülle eingebaut und mit Doppelfunktion (Witterungsschutz); Fotos während des Baus sind Gesuchsbedingung.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)CHF 250 · CHF/kW für den Leistungsanteil ab 100 kWAnsatz für den Leistungsanteil ab 100 kW bei Inbetriebnahme ab 1. April 2025: 250 Fr./kW, für angebaute/freistehende und für integrierte Anlagen gleich (EnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.8/2.9). Die unteren Leistungsklassen derselben Anlage werden mit den KLEIV-Ansätzen gerechnet. Für Einfamilienhäuser praktisch nie relevant.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen ohne EigenverbrauchCHF 450 · CHF/kWEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.10: Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als 150 kW beträgt der Leistungsbeitrag 450 Fr./kW, sofern die Anlage ab 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird nicht ausgerichtet. Voraussetzung ist, dass die gesamte Nettoproduktion ins Netz eingespeist wird — für ein selbst bewohntes Haus mit Eigenverbrauch also nicht wählbar.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Boni zur Einmalvergütung (Neigungswinkel, Höhe, Parkfläche)Betrag variiert · CHF/kW, je Bonus verschiedenEnFV Anhang 2.1 Ziff. 2.7: Neigungswinkelbonus ab 75 Grad — integrierte Anlagen 400 Fr./kW, angebaute oder freistehende 200 Fr./kW. Höhenbonus ab 1500 m ü. M. 250 Fr./kW. Parkflächenbonus 250 Fr./kW. betragChf bleibt null, weil es vier verschiedene Sätze sind — die Zuordnung hängt an Kategorie und Standort und darf nicht auf eine Zahl reduziert werden.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Winterstrombonus (Nachfolger des Höhenbonus, ab 1. Januar 2026)Betrag variiertMANUELL NACHZUTRAGEN. Die Richtlinie Photovoltaik 2026 von Pronovo (Version 4.1, S. 21) sagt: «Per 1. Januar 2026 wurde der Höhenbonus durch den Winterstrombonus ersetzt.» In der von uns gelesenen konsolidierten Fassung der EnFV (Stand 1. Januar 2026, Anhang 2.1 Ziff. 2.7) kommt ein Winterstrombonus jedoch nicht vor — dort stehen weiterhin Neigungswinkel-, Höhen- und Parkflächenbonus. Der Satz ist damit nicht belegt und wurde bewusst nicht geschätzt.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Impulsberatung «erneuerbar heizen» (EnergieSchweiz / BFE)Betrag variiertFür die Eigentümerschaft kostenlos; der Bund zahlt den Beitrag an die beratende Fachperson. Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger. Der Beitrag an die Fachperson ist auf der Bundesseite nicht als Zahl publiziert und daher hier nicht gesetzt; einzelne Kantone weisen ihn in ihren Unterlagen aus (Aargau beziffert die Beratung mit «Kosten ab Fr. 450, Förderbeitrag Bund», Tessin nennt für «Calore Rinnovabile» Fr. 450 bis 6 Wohneinheiten und Fr. 1800 darüber).Quelle · geprüft 2026-08-17
- CO2-Abgabe und Rückverteilung an die BevölkerungBetrag variiertKein Förderprogramm, aber die Geldquelle dahinter — und für Hauseigentümer die andere Seite der Rechnung. Abgabesatz 120 Franken je Tonne CO2 seit 1. Januar 2022 (CO2-Verordnung Art. 94 Abs. 1 Bst. d, Stand 1. Januar 2026). Ein Drittel des Ertrags ist zweckgebunden für Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und Technologieförderung (Art. 33a CO2-Gesetz); der Rest geht an Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Die Rückverteilung an die Bevölkerung läuft über die Krankenversicherer, in gleichmässigen Beträgen an alle versicherten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, verrechnet mit den Prämienrechnungen (CO2-Verordnung Art. 119–121). Der Pro-Kopf-Betrag wird jährlich neu festgelegt und ist hier bewusst nicht eingetragen.Quelle · geprüft 2026-08-17
- Steuerabzug für energetische Sanierungen (direkte Bundessteuer und Kantone)Betrag variiertKosten für energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an bestehenden Gebäuden sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abziehbar, teils über mehrere Steuerperioden. Wichtig für die Rechnung: erhaltene Förderbeiträge sind im Gegenzug als Einnahmen zu versteuern und mindern den Abzug. Welche Massnahmen abzugsfähig sind, unterscheidet sich kantonal — keine allgemeine Zahl möglich. Fensterersatz ist hier bewusst mit aufgeführt: er wird fast nirgends gefördert, ist aber abzugsfähig.Quelle · geprüft 2026-08-17
Kanton UR · 21
- Sanierung Dämmung AussenhülleCHF 60 · CHF/m² sanierte AussenhülleMinimalbeitrag 3000 Fr. Ab einer Fördersumme von 10 000 Fr. ist ein GEAK Plus obligatorisch. Für Flächen mit fassadenintegrierter Photovoltaik gilt der erhöhte Satz von 400 Fr. pro m² (eigener Eintrag).Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sanierung Dämmung Aussenhülle mit fassadenintegrierter PhotovoltaikCHF 400 · CHF/m² sanierte Fläche400 Fr. pro m² sanierte Fläche mit fassadenintegrierter Photovoltaik bei einem Neigungswinkel von 60 bis 90 Grad. NICHT kumulierbar mit dem Beitrag «Photovoltaik für Winterstrom».Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus zur Sanierung Dämmung Aussenhülle: MinergieCHF 40’000 · CHF PauschalbeitragMinergie: Pauschalbeitrag 40 000 Fr., ab 200 m² EBF plus 100 Fr. pro zusätzlichem m² EBF. Zusatzbeitrag ECO: 2000 Fr. pauschal, ab 200 m² EBF 10 Fr. pro m² EBF. Der Bonus ist auf maximal 100 000 Fr. begrenzt.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bonus zur Sanierung Dämmung Aussenhülle: Heizwärmebedarf bzw. GEAK-EffizienzCHF 30 · CHF/m² EBFAlternative zum Minergie-Bonus, im Fördermodell als Impulsprogramm-Massnahme eingefärbt: Heizwärmebedarf nach SIA 380/1 ≤ 150 % ODER GEAK-Effizienz Gebäudehülle A, B oder C.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Ölheizung/Elektroheizung durch Stückholz oder Pellets mit TagesbehälterCHF 4’000 · CHF pauschalGebäudeprogramm (< 70 kW), Spalte «Stückholz oder Pellets Tagesbehälter». Für diese Spalte führt das Fördermodell keinen Satz über 70 kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Ölheizung/Elektroheizung durch automatische Holzheizung bis 70 kWCHF 6’000 · CHF Grundbeitrag bis 30 kW6000 Fr., ab 30 kW plus 100 Fr. pro zusätzliches kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Automatische Holzheizung über 70 kW (Impulsprogramm)CHF 360 · CHF/kW360 Fr. pro kW; ab 500 kW 80 000 Fr. + 200 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Ölheizung/Elektroheizung durch Fernwärmeanschluss bis 70 kWCHF 4’000 · CHF Grundbeitrag4000 Fr. plus 20 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Fernwärmeanschluss über 70 kW (Impulsprogramm)CHF 8’000 · CHF Grundbeitrag8000 Fr. + 40 Fr. pro kW; ab 500 kW 18 000 Fr. + 20 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Ölheizung/Elektroheizung durch Wärmepumpe Erdsonde/Grundwasser bis 70 kWCHF 8’000 · CHF Grundbeitrag bis 30 kW8000 Fr., ab 30 kW plus 180 Fr. pro zusätzliches kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Wärmepumpe Erdsonde/Grundwasser über 70 kW (Impulsprogramm)CHF 4’800 · CHF Grundbeitrag4800 Fr. + 360 Fr. pro kW; ab 500 kW 84 800 Fr. + 200 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz Elektroheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 70 kWCHF 3’000 · CHF Grundbeitrag bis 20 kW3000 Fr., ab 20 kW plus 60 Fr. pro zusätzliches kW. Im Fördermodell ausdrücklich «nur Ersatz Elektroheizung» und als kantonale Massnahme eingefärbt: wer eine ÖLheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt, erhält in Uri im Gebäudeprogramm nichts. Das ist der auffälligste Unterschied zu SZ, ZG und NW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Luft/Wasser-Wärmepumpe über 70 kW (Impulsprogramm)CHF 3’200 · CHF Grundbeitrag3200 Fr. + 120 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ersatz dezentrale Elektroheizungen durch erneuerbare Hauptheizung mit hydraulischem WärmeverteilsystemCHF 15’000 · CHF pauschal bis 250 m² EBFBis 250 m² EBF: 15 000 Fr. pauschal. Ab 250 m² EBF: 60 Fr. pro m² EBF. Zusatzförderung des Wärmeerzeugers ist möglich.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sonnenkollektoren unter 70 kW auf bestehenden BautenCHF 8’000 · CHF für 2 bis 4 kWFörderbeitrag von 2 bis 4 kW: 8000 Fr.; ab 4 kW plus 600 Fr. pro zusätzliches kW. Nur auf bestehenden Bauten.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sonnenkollektoren ab 70 kW auf Neu- und Bestandsbauten oder FreiflächenCHF 2’400 · CHF Grundbeitrag2400 Fr. + 1000 Fr. pro kW.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Photovoltaik für WinterstromCHF 1’000 · CHF PauschalbeitragPauschal 1000 Fr. plus 250 Fr. pro zusätzliches kWp, Maximalbeitrag 50 000 Fr. pro Anlage. Nicht kumulierbar mit dem Beitrag für die Sanierung der Gebäudehülle mit fassadenintegrierter PV. Das Budget für diese Massnahme beträgt maximal 100 000 Fr. — der Topf kann also im Jahresverlauf leer sein.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Minergie NeubauCHF 10’000 · CHF Pauschalbeitrag, Minergie und Minergie-AMinergie und Minergie-A: Pauschalbeitrag 10 000 Fr. Minergie-P: Einfamilienhaus 100 Fr., Mehrfamilienhaus 40 Fr., Übrige 30 Fr. pro m² EBF. Zusatzbeitrag ECO 10 Fr. pro m² EBF.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Sanierungsberatung Gebäudehülle UriCHF 700 · CHF pauschalPauschal 700 Fr. Achtung: Das Fördermodell weist KEINEN eigenen Beitrag an einen GEAK Plus aus, obwohl der GEAK Plus ab 10 000 Fr. Fördersumme Pflicht ist. Zusätzlich: Betriebsoptimierung mit energo Advanced oder Ähnlichem — Kostenübernahme des ersten Vertragsjahres, ohne Betragsangabe. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird vom Bund gefördert, nicht vom Kanton.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Ladeinfrastruktur für Elektroautos in WohnbautenCHF 2’000 · CHF einmaliger PauschalbeitragEinmaliger Pauschalbeitrag 2000 Fr. Das Budget für diese Massnahme beträgt maximal 50 000 Fr. Kein Eintrag in `massnahmen`, weil das Massnahmen-Vokabular in `foerdergelder-daten.ts` keine Elektromobilität kennt — beim Zusammenführen entweder ergänzen oder diesen Eintrag weglassen.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
- Bidirektionale LadestationCHF 2’000 · CHF pauschal pro LadestationNeu 2026. Pauschal 2000 Fr. pro Ladestation, Budget für diese Massnahme maximal 50 000 Fr. Kein Eintrag in `massnahmen`, siehe Hinweis bei der Ladeinfrastruktur.Quelle · geprüft 2026-08-17 · ⚠ Gesuch VOR Baubeginn
Gemeinde und Energieversorger · 0
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Mehrere Töpfe sind budgetiert statt anspruchsbasiert — wer spät eingibt, geht leer aus, unabhängig vom Anspruch. Prüfen Sie vor dem Baustart die verlinkte Originalquelle; wir führen Prüfdaten mit, aber Programme ändern jährlich.