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Baugesuche in Zweisimmen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Zweisimmen

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3 laufende Gesuche

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  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026

    Ersatz der bestehenden Pumpleitung vom Pumpwerk G0 bis zum Kontroll-schacht ARA1 in Zweisimmen über eine Gesamtlänge von 495 m. Davon werden 425 m im Pflugverfahren verlegt und 70 m in offener Bauweise er-stellt. Innerhalb des Projektperimeters werden zudem zwei neue Revisions-schächte erstellt.

    Grubenwald, 3770 ZweisimmenParzelle Grubenwald, Zweisimmen, Parzellen Nrn. 171, 1594, 1899Zone: LandwirtschaftszoneBauherrschaft: ARA Region Oberes SimmentalProjektverfassung: Theiler Ingenieure AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026

    Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung bestehender Kuhstall mit neuem Mistplatz

    Heimersbergstrasse 2a, 3770 ZweisimmenParzelle Parzelle Nr. 534 Koordinaten: 2'594'636 / 1'157'108LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026

    Neubau Scheune

    Steineggstrasse, 3770 ZweisimmenParzelle Steineggstrasse, Zweisimmen, Parzelle Nr. 175LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Zellweger Architekten AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.