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Baugesuche in Wohlen bei Bern

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Wohlen bei Bern

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 7.10.2026Auflagefrist bis 6.11.2026

    Aufstellen einer provisorischen, mobilen Unterkunft nach Brandfall des Gebäudes Oberdettigenstrasse 31, 3043 Uettligen.

    Oberdettigenstrasse 31, 3043 UettligenParzelle Parzelle Nr. 6135Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe IIIBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Ateliergenossenschaft Werkgruppe AGWQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 24.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ballmoosweg 10

    Ballmoosweg 10, 3033 Wohlen b. BernParzelle 2071Mischzone, Gewässerschutzbereich üB, Lärmempfindlichkeitsstufe IIIBauherrschaft: Howald Landtechnik GmbHProjektverfassung: Grünenwald Schmid Architekten GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 18.9.2026

    UETT / Umbau bestehende Mobilfunkanlage mit neuen Antennen und Systemtechnik für Swisscom (Schweiz) AG.

    3043 UettligenParzelle 2787Landwirtschaftszone, Lärmempfindlichkeitsstufe III, Gewässerschutzbereich üBBauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless AccessProjektverfassung: Axians Schweiz AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.8.2026Frist: siehe Publikation

    Kappelenring 34a, Hinterkappelen

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.