Baugesuche in Wilderswil
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Wilderswil
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
Finanzierung & VersicherungAllianz Generalagentur Biel Solothurn LyssVersicherung und Vorsorge aus einer Hand – persönlich vor Ort in Biel, Solothurn und Lyss.
3 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 9.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026
Erneuerung Werkleitungen Aegertenzaunweg und Aegertzaunstrasse, Erstellen einer Tem-porären Zufahrtstrasse.
Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, 3812 WilderswilParzelle Aegertzaunweg und Aegertzaunstrasse, Parzellen Nrn. 1, 50, 357, 401, 647, 940, 1552, 1585, 1587, 1588, 1597, 1602, 1613, 1615, 1630, 1695, 1810, 1857, 1858, 215Bauzone und LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Gemeindebetriebe WilderswilProjektverfassung: Ingenieurbüro Sterchi GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 9.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026
Verschiebung und Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage (BE454-3)
Hauptstrasse 4, 3812 WilderswilParzelle Hauptstrasse 4, Parzelle Nr. 1830, Koordinaten: 2’632’996 / 1’168’233Zone: BahnarealBauherrschaft: Swiss Towers AG, Sunrise GmbH, Salt Mobile SAProjektverfassung: EnKom AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026
Neubau Parkplatz mit Rasengittersteinen.
3812 WilderswilParzelle Stockacherweg 6LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.