Baugesuche in Turtmann-Unterems
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Turtmann-Unterems
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
Finanzierung & VersicherungAllianz Generalagentur Biel Solothurn LyssVersicherung und Vorsorge aus einer Hand – persönlich vor Ort in Biel, Solothurn und Lyss.
7 laufende Gesuche
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- Publiziert 9.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Sanierung best. Wohngebäude
Parzelle Parzellen-Nr 698, Plan Nr 7, Im Orte genannt Tännu · Parzellen-Nr 721, Plan Nr 7, Im Orte genannt TännuDorfzone D1Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 9.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Sanierung der Fenster
Parzelle Parzellen-Nr 5141, Plan Nr 5, Section Turtmann, Im Orte genannt MillackernIndustriezone EWBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 9.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau Wohnhaus
Parzelle Parzellen-Nr 2451, Plan Nr 15, Section Turtmann, Im Orte genannt GafnermattuWohnzone W4Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Neubau MFH Gaffner Residence
Parzelle Parzellen-Nr 3002, Plan Nr 15, Im Orte genannt Gafnermattu · Parzellen-Nr 2900, Plan Nr 15, Im Orte genannt Gafnermattu · Parzellen-Nr 2450, Plan Nr 15, Im OrteWohn- und Gewerbezone WG4Bauherrschaft: Severa Pro AGProjektverfassung: Severa Pro AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Dachsanierung beim best. Wohngebäude 2130
Parzelle Parzellen-Nr 4332, Plan Nr 32, Section Unterems, Im Orte genannt GasneruDorfzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau best. Anbau in Vorplatz
Parzelle Parzellen-Nr 4401, Plan Nr 33, Section Unterems, Im Orte genannt ChänilmatteDorfzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Austausch Dacheindeckung & Fenster
Parzelle Parzellen-Nr 2760, Plan Nr 15, Im Orte genannt TufetschWohn- und Gewerbezone WG3Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: BBV Immo GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.