Baugesuche in Thörigen
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Thörigen
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
Finanzierung & VersicherungAllianz Generalagentur Biel Solothurn LyssVersicherung und Vorsorge aus einer Hand – persönlich vor Ort in Biel, Solothurn und Lyss.
2 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026
Altlastenrechtliche Sanierung der ehemaligen 300m-Schiessanlage Wolfacher. Rückbau des ehemaligen Zeigerstandes und Wiederherstellung des Geländes. Einrichten temporäres Zwischenlager und temporärer Baupiste inkl. vollständigem Rückbau nach Abschluss der Sanierung.
Wolfacher, 3367 ThörigenParzelle Wolfacher, Thörigen, Parzellen Nrn. 682, 995, GZA82, GZA90, GZA91, GZA179, GZA226, GZA402, GZA458, GZA550, GZA568, GZA644Arbeitszone A, Landwirtschaftszone, WaldBauherrschaft: Einwohnergemeinde ThörigenProjektverfassung: Kellerhals + Haefeli AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026
Neubau Ökonomiegebäude Bio-Legehennenstall mit Auslaufhaltung, Kotlager und 2 Silos
Bachstrasse 4i, 3367 ThörigenParzelle Bachstrasse 4i, 3367 ThörigenLandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: R. Inauen AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.