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Baugesuche in Steffisburg

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Steffisburg

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

3 laufende Gesuche

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  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 2.11.2026

    a) Erneuerung und Ausbau von Werkleitungen (Trinkwasser, Erdgas, Elektro) in der Alleestrasse und Grabenstrasse inkl. neuem Hydrant, Erstellen temporärer Installationsflächen mit Ersatz-parkplätzen, Fällen Sommerlinde und Spitzahorn (nicht geschützt) mit Ersatzpflanzung;

    Alleestrasse, 3612 Steffisburg · Grabenstrasse, 3600 ThunParzelle Alleestrasse (Steffisburg) und Grabenstrasse (Thun), Parzellen Nrn. 764, 1255, 777, 1314, 2945, 1638, 3030 (Steffisburg) und 3541, 944, 708, 2695 sowie 821 (ThuFreifläche nach SFG, Wohn- und Gewerbezone WG2, Arbeitszone 3, Wohnzone W2, Wohnzone W3 (Steffisburg) und ZöN Nr. 54 Flussbad Schwäbis, Arbeitszone A, Wohnen/ArBauherrschaft: Wasserversorgung Region Thun AG, Energie Thun AGProjektverfassung: b+d ingenieure agQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026

    Neubau Milchviehlaufstall mit Jauchegrube, Mistgrube, Futtersilo und Photovoltaikanlage, Abbruch Anbau am bestehenden Ökonomiegebäude und bestehende Silos, Umnutzung Stall zu Abstellraum.

    Rütschibrunne 23, 3624 SchwendibachParzelle Rütschibrunne 23, 3624 Schwendibach, Parzelle Nr. 5Landwirtschaftszone LWZBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 20.9.2026

    BE_514A: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (Aufschalten von neuen Frequenzbändern und Leistungsanpassung; ohne bauliche Anpassungen)

    Austrasse 22a, 3612 SteffisburgParzelle Austrasse 22a Parzelle Nr. 2521Wohn- und Gewerbezone WG3Bauherrschaft: Salt Mobile SAProjektverfassung: Complan AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.