Baugesuche in Seuzach
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Seuzach
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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7 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026
Rückbau Erdgeschoss, Ersatzneubau Erdgeschoss und Obergeschoss auf bestehendem Untergeschoss, Umgebungsgestaltung
Herbstackerstrasse 90, 8472 SeuzachParzelle 2752W1.3 - W1.3Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Isler Architekten AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026
Sitzplatzüberdachung
Rundstrasse 29, 8472 SeuzachParzelle 3813W1.1 - W1.1Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: GEMO Wintergärten GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 18.9.2026Auflagefrist war bis 8.10.2026
Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Grundstrasse 21, 8472 SeuzachParzelle 3050W1.3Bauherrschaft: Lerch & Partner Generalunternehmung AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026
Rückbau und Ersatz Dach inkl. Photovoltaikanlage (bei inventarisiertem Objekt) (bereits erstellt)
Münzerstrasse 5.2, 8472 SeuzachParzelle 5348W1.6 (Umzonierung in Kernzone)Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026
Luft- / Wasserwärmepumpe sowie Einbau Trennwand in Werkstatt (inventarisiertes Objekt)
Rainbuckstrasse 25, 8472 UnterohringenParzelle 3255LZ - LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026
Umbau Autobahnraststätte Forrenberg Nord, 1. Revisionsprojekt betreffend Anpassung Tankstelle und Parkplatzanordnung sowie Erstellung Überdachung und Batteriespeicher
Sportplatzstrasse 60, 62 + 64, 8472 SeuzachParzelle 5798LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Autogrill Schweiz AG, Osterwalder St. Gallen AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 17.9.2026
Einbau Dachgaube und zwei Dachflächenfenster (Arealüberbauung)
Aubodenstrasse 65, 8472 OberohringenParzelle 4124W1.6 - W1.6Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.