Baugesuche in Schleitheim
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Schleitheim
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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6 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 2.10.2026Auflagefrist bis 22.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Bollinger Emanuel; Dachsanierung
Gass 4, 8226 SchleitheimParzelle GB 245Dorfkernzone K, überlagert mit Ortsbildschutzzone OS.Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 18.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Wanner Christian; Anbau Eingangsbereich an Angestelltenwohnung
Strickhof 314, 8226 SchleitheimParzelle GB 911Landwirtschaftszone, überlagert mit Landschaftsschutzzone und BLN-GebietBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Baumann Sonja und Urs; Anbau Wohnraum mit Terrasse
Hölderlistrasse 24, 8226 SchleitheimParzelle GB 1619Wohnzone mit geringer Ausnützung, WgBauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Stamm Ueli; Ausbau Dachgeschoss Beggingerstrasse 31
Beggingerstrasse 31, 8226 SchleitheimParzelle GB 276Dorfkernzone K, überlagert mit Ortsbildschutzzone OS.Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 14.8.2026Auflagefrist war bis 13.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Stamm + Meyer Holzbau AG; Umbau Bauernhaus "Zur Linde" und Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Gemeindehausplatz 5, 8226 SchleitheimParzelle GB 251Dorfkernzone K, überlagert mit Ortsbildschutzzone OSBauherrschaft: Stamm + Meyer Holzbau AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 14.8.2026Auflagefrist war bis 13.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Real Estate Management AG; Umnutzung Gastroküche in Wohnraum
Schaffhauserstrasse 1, 8226 SchleitheimParzelle GB 102Dorfkernzone K, überlagert mit Ortsbildschutzzone OS. Aufgenommen im Inventar nach NHG, von kommunaler Bedeutung.Bauherrschaft: Real Estate Management AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.