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Baugesuche in Rüschlikon

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Rüschlikon

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

6 laufende Gesuche

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  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    Abbruch Gebäude Assek. Nrn. 766, 767, 768, 769, 770, 771, 780 und 781 sowie Neubau drei Mehrfamilienhäuser mit Unterniveaugarage

    Schönenstrasse 22, 24, 30, 32, 34, 36, 38 und 40, 8803 RüschlikonParzelle 3147, 3148, 3150, 3151, 3213, 3396, 4619 und 4620Wohnzone W2ABauherrschaft: Baugenossenschaft RüschlikonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    Umbau und Erweiterung Gebäude Assek. Nr. 580 sowie Abbruch und Ersatz Garagengebäude Assek. Nr. 867

    Mühlestrasse 40, 8803 RüschlikonParzelle 2055Wohnzone W3Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Umnutzung zu Apotheke, energetische Sanierung sowie Erstellen einer Aufzugsanlage, Gebäude Assek. Nr. 243 (inventarisiertes Objekt)

    Bahnhofstrasse 50, 8803 RüschlikonParzelle 5680Zentrumszone Z3Bauherrschaft: SBB AG - Immobilien BewirtschaftungQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Sanierung Nasszellen und Küche (Schutzobjekt), Gebäude Assek. Nr. 432

    Burain 6, 8803 RüschlikonParzelle 295Wohnzone W2BBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Neugestaltung Umgebung und Erstellen Fahrradunterstand bei Gebäude Assek. Nr. 1751

    Gehrimoosweg 5, 8803 RüschlikonParzelle 5819 und 5820Wohnzone W1BBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Nutzungsänderung Büro zu Arztpraxis, Gebäude Assek. Nr. 976

    Bahnhofstrasse 32, 8803 RüschlikonParzelle 4005Wohnzone W3GBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.