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Baugesuche in Rümlang

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Rümlang

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

5 laufende Gesuche

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  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Anbau Wintergarten an der Südwestfassade

    Im Aegler 11, 8153 RümlangParzelle 2551W1.2, ES IIBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Umbau Sitzplatz mit neuer Überdachung und Seitenverglasungen an der Westfassade sowie Sichtschutzwand an der westlichen Grundstücksgrenze

    Heuelstrasse 18, 8153 RümlangParzelle 2970W1.2, ES II (Wiederholung)Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: KreuzWerk AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Ersatzneubau Mobilfunkanlage an der Südwestfassade der Liegenschaft „TS/CL“

    Heuelstrasse 100.17, 8153 RümlangParzelle 3936L, ES IIIBauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    Umbau Sitzplatz mit neuer Überdachung und Seitenverglasungen an der Westfassade sowie Sichtschutzwand an der westlichen Grundstücksgrenze

    Heuelstrasse 18, 8153 RümlangParzelle 2970W1.2, ES IIBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: KreuzWerk AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Erstellung von 2 Hypercharger-Ladestationen mit Beleuchtungsmasten für 4 Ladeparkplätze unter Aufhebung von 2 Fahrzeugabstellplätzen

    Riedmattstrasse 10, 8153 RümlangParzelle 4748 (SR 5906)IG III A, ES IIIBauherrschaft: Electra Charging Switzerland AGProjektverfassung: Fortas Construction Switzerland GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.