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Baugesuche in Ried-Brig

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Ried-Brig

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7 laufende Gesuche

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  • Publiziert 2.10.2026Auflagefrist bis 2.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umnutzungsbewilligung Alp- und Hirtenhütte

    Parzelle Parzellen-Nr 3501, Plan Nr 999, Im Orte genannt MäderalpaUnproduktive FlächeBauherrschaft: Geteilschaft Mäderalpe, Ried-BrigQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umbau und Umnutzung des ehemaligen Restaurantbetriebs zu 6 Wohnungen

    Parzelle Parzellen-Nr 3694, Plan Nr 25, Im Orte genannt BleikeFerienhauszone F1 nach QPBauherrschaft: Mario Furrer Immobilien GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ersetzen der Aussenrolläden was sich ändert ist die Farbe von rot auf grau

    Parzelle Parzellen-Nr 3865, Plan Nr 17, Im Orte genannt LingwurmWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ersetzen von bestehenden Fenstern, Einbau neues Fenster und Erstellen Wärmepumpe mit Aussengerät

    Parzelle Parzellen-Nr 1378, Plan Nr 8, Im Orte genannt Alti GassaLandwirtschaftszone 1. Priorität, Wohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Gundi&Partner AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Neubau Mehrfamilienhaus

    Parzelle Parzellen-Nr 3982, Plan Nr 5, Im Orte genannt GassaWohnzone W2Bauherrschaft: S.A.M. Invest GmbHProjektverfassung: Architektur Holzer GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umbau der Eingangssituation/Türen und Fenstertausch

    Parzelle Parzellen-Nr 2462, Plan Nr 18, Im Orte genannt ChüobielaWohnzone W2 LEB (landschaftlich empfindliches Baugebiet) nach QPBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ersatz Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe / Installation PV-Anlage Aufdach

    Parzelle Parzellen-Nr 1868, Plan Nr 4, Im Orte genannt KobliWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Ewald Gattlen AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.