Baugesuche in Ried-Brig
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Ried-Brig
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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7 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 2.10.2026Auflagefrist bis 2.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umnutzungsbewilligung Alp- und Hirtenhütte
Parzelle Parzellen-Nr 3501, Plan Nr 999, Im Orte genannt MäderalpaUnproduktive FlächeBauherrschaft: Geteilschaft Mäderalpe, Ried-BrigQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau und Umnutzung des ehemaligen Restaurantbetriebs zu 6 Wohnungen
Parzelle Parzellen-Nr 3694, Plan Nr 25, Im Orte genannt BleikeFerienhauszone F1 nach QPBauherrschaft: Mario Furrer Immobilien GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Ersetzen der Aussenrolläden was sich ändert ist die Farbe von rot auf grau
Parzelle Parzellen-Nr 3865, Plan Nr 17, Im Orte genannt LingwurmWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Ersetzen von bestehenden Fenstern, Einbau neues Fenster und Erstellen Wärmepumpe mit Aussengerät
Parzelle Parzellen-Nr 1378, Plan Nr 8, Im Orte genannt Alti GassaLandwirtschaftszone 1. Priorität, Wohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Gundi&Partner AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Neubau Mehrfamilienhaus
Parzelle Parzellen-Nr 3982, Plan Nr 5, Im Orte genannt GassaWohnzone W2Bauherrschaft: S.A.M. Invest GmbHProjektverfassung: Architektur Holzer GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau der Eingangssituation/Türen und Fenstertausch
Parzelle Parzellen-Nr 2462, Plan Nr 18, Im Orte genannt ChüobielaWohnzone W2 LEB (landschaftlich empfindliches Baugebiet) nach QPBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Ersatz Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe / Installation PV-Anlage Aufdach
Parzelle Parzellen-Nr 1868, Plan Nr 4, Im Orte genannt KobliWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Ewald Gattlen AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.