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Baugesuche in Reichenbach im Kandertal

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Reichenbach im Kandertal

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4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 30.10.2026

    Verlegung Wanderweg

    Underi Ryschere, Kiental, 3713 Reichenbach im KandertalParzelle Parzelle Nr. 176, Koordinaten: von 2’623’464 / 1’156'372 bis 2'623'555 / 1'156’430 Hinweis: Das Bauvorhaben befindet sich im Gewässerraum.LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Gemeinde Reichenbach im KandertalQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 23.10.2026

    Aufstellen einer Barriere

    Geissbode, 3713 Reichenbach im KandertalParzelle Parzelle Nr. 37, Koordinaten: 2’622’378 / 1’164’098LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Einwohnergemeinde Reichenbach im KandertalQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 16.9.2026Auflagefrist bis 16.10.2026

    Neubau einer Trinkwasserleitung (PE 40, Länge ca. 1'200 m, zum Grossteil eingepflügt, im Waldbereich im konventionellen Grabenbau) ab bestehendem Widder; Hausanschluss einer Alphütte (Trinkwasser); Erstellung von 10 Hydranten mit Tränkebecken; Erstellung eines Entleerungsschachts für die projektierte Trinkwasserleitung in der Alpstrasse; Erstellung eines Trinkwasserreservoirs (PE-Erdtank, Inhalt 8'500 l)

    Chüematti - Bachli, 3723 KientalParzelle Parzellen Nrn. 1121, 1122 und 1692, Koordinaten: ca. von 2'620'600 / 1'158'450 bis 2'620'420 / 1'157'600Landwirtschaftszone (LWZ)Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 25.9.2026

    Bauvorhaben: Neubau einer Mobilfunkanlage (5G). Mast (H = 15 m) mit Antennen und Systemtechnik. / KIGR (bereits publiziert)

    Gorneren, 3723 KientalParzelle Parzelle Nr. 1858, Koordinaten: ca. 2’624’725 / 1’155’596Landwirtschaftszone (LWZ)Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AGProjektverfassung: Axians Schweiz AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.