Baugesuche in Oberwil (BL)
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Oberwil (BL)
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
Finanzierung & VersicherungAllianz Generalagentur Biel Solothurn LyssVersicherung und Vorsorge aus einer Hand – persönlich vor Ort in Biel, Solothurn und Lyss.
8 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Wärmepumpe
Parzelle 4574 - Schmiedengasse 24Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: MB Boiler & Heizung AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Um-, Aus- und Anbau Einfamilienhaus / Schwimmbad / Stützmauer
Parzelle 3627 - Hohestrasse 236Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Nordic Planung und Consulting, Hartmann FelixQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Kamin
Parzelle 137 - Bleimattweg 15Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: ARS Architektur AG, Yildiz ArdaQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle
Parzelle 585 - Im Thomasgarten 19Bauherrschaft: seha immobilien ag, Sevim OkanProjektverfassung: Sevim Architektur GmbH, Sevim OkanQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 2.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Biogasanlage
Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus
Parzelle 2178 - Bleimattweg 18Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: HauSa Planungen Bauführungen Bauberatungen GmbH, Hauswirth ThomasQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 24.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau und Aufstockung Einfamilienhaus
Parzelle 2914 - Hohestrasse 110Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Brandenberger Kloter Architekten AG Oliver Brandenberger, Mutalova VeronikaQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Badebrunnen
Parzelle 1586 - Im Drissel 87Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: rolli Architekten gmbh Architekten ETH SIA, Rolli StephanQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.