SucheFür Unternehmer
BaugesucheStart

Baugesuche in Nürensdorf

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Nürensdorf

Alle Anbieter im Verzeichnis →

Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

Zurücksetzen →

Zum Lage-Check Nürensdorf →

  • Publiziert 2.10.2026Auflagefrist bis 22.10.2026

    Abbruch EFH, Neubau Dreifamilienhaus mit Doppelgarage

    Tambelstrasse 17, 8309 NürensdorfParzelle 941WlBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Studio GirsbergerQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    2026-091 Verfahren zur Festsetzung des massgeblichen Terrains

    Hakabstrasse 17, 8309 NürensdorfParzelle 2014W1Bauherrschaft: Trade Tool AGProjektverfassung: TAONIUS AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Bereits erstellte Sichtschutzwand (abweichende Baubewilligung vom 23.10.2020)

    Brüttenerstrasse 5, 8309 NürensdorfParzelle 2834KBauherrschaft: Politische Gemeinde Nürensdorf, WasserwerkQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026

    2026-081, Abbruch EFH, Neubau MFH mit 3 Wohnungen + Tiefgarage

    Oberwilerstrasse 31, 8309 NürensdorfParzelle 3071W1Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Bucher Partner dipl. Architekten AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.