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Baugesuche in Münsingen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Münsingen

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 2.10.2026

    Parkbad Münsingen: Sanierung Garderobengebäude, Abbruch und Ersatzneubau Betriebsgebäude (Küche, Kasse, Personal) / Ausführungsprojekt zur generellen Baubewilligung vom 10.04.2026 (diese beinhaltete folgende Elemente: Gebäudevolumen, Lage und Anordnung der Gebäude, Integration in das Naturschutzgebiet und Landschaftsbild und die Erschliessung und Zugänglichkeit)

    Belpbergstrasse 50, 3110 MünsingenBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 2.10.2026

    Bauvorhaben: Neubau einer Energiezentrale zur Erzeugung und Bewirtschaftung von Fernwärme für den Verbund Nord und das PZM aus der Quelle des ARA Abflusswassers. (Bewilligt mit Bau-entscheid vom 20. März 2026)

    Arastrasse 3, 3110 MünsingenBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026

    Sanierung Vorplatz

    Kirchacker 26, 3083 TrimsteinParzelle Parzelle Nr. 848Landwirtschaftszone LWZBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Gerber macht's GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 12.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026

    Bau einer Photovoltaikanlage auf der Lärmschutzwand und der Böschung, die die Autobahn A6 und die Gemeinde Münsingen trennen

    3110 MünsingenParzelle Autobahn A6 km 14.2 bis 15.1, Münsingen, Parzellen-Nrn. 2511, 2530, 2982, Koordinaten: 2’608’351 / 1’190’774DiverseBauherrschaft: IWB Industrielle Werke BaselProjektverfassung: TNC Engineering AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.