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Baugesuche in Maur

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

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8 laufende Gesuche

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  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist war bis 8.10.2026

    2026-155

    Höhenstrasse 1, 8127 ForchParzelle 8695LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026

    2026-143

    Egg- und Hellstrasse, 8127 ForchParzelle 2370 (Gemeinde Egg und Maur) und 5260 (Gemeinde Maur)LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Gemeinde MaurProjektverfassung: Hetzer, Jäckli und Partner AG (HJP AG)Quelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026

    2026-150e

    Zürichstrasse 14, 8124 MaurParzelle 7959Zone öff. BautenBauherrschaft: Gemeinde MaurQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    2022-081

    Stuhlenstrasse 27, 8123 EbmatingenParzelle 743LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    2026-110e

    Auwisstrasse 3, 8127 ForchParzelle 4055Wohnzone W1/25%Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Kollektiv Juma Architekten GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    2026-113

    Bundtacherstrasse 56, 8127 ForchParzelle 458Wohnzone W2/45%Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Jetter Gartenarchitektur GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    2026-136e

    Stuhlenstrasse 23, 8123 EbmatingenParzelle 3107LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    2025-157

    Hubrainweg 19, 8124 MaurParzelle 7859Wohnzone W1/25%Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.