Baugesuche in Hinwil
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Hinwil
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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7 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026
Neubau einer aussenaufgestellten Luft-/Wasserwärmepumpenanlage beim Gebäude Vers.-Nr. 2977 und im Nahbereich des Inventarobjektes D013
Zürichstrasse 21 und 21.1, 8340 HinwilParzelle 115(K3)Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026
Sanierung und Aufstockung des Gebäudes Vers.-Nr. 672 sowie Neubau von Parkplätzen und Aussentreppen
Berneggstrasse 4, 8340 HinwilParzelle 706(W/1.6), 1. ProjektänderungBauherrschaft: Looser Immobilien AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026
Neubau eines Tores am Gebäude Vers.-Nr. 4041
Wildbachstrasse 10.1, 8340 HinwilParzelle 8333(IG/7)Bauherrschaft: ZAV Recycling AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 18.9.2026Auflagefrist war bis 8.10.2026
Ersatzneubau und Vergrösserung des Autounterstandes am Gebäude Vers.-Nr. 350
Frohbergstrasse 8, 8342 WernetshausenParzelle 8302Kernzone K2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026
Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 1057 sowie Neubau von drei Mehrfamilienhäusern (Fernwärme) mit Tiefgarage und Aussenparkplätzen
Walderstrasse 36 und 36.1, 8340 HinwilParzelle 8448K3 und WG/2.6Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Geiger Architektur AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026
Neubau einer aussenaufgestellten Luft-/Wasserwärmepumpenanlage am Gebäude Vers.-Nr. 895 (Inventarobjekt R143)
Girenbadstrasse 7, 8340 HinwilParzelle 8138(K2)Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Sunier AG, San. Anlagen, Metallbau + HeizungenQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 17.9.2026
Abbruch des Gebäudes Vers.-Nr. 995 und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Wärmepumpe
Walderstrasse 128, 8340 HinwilParzelle 4328(K2)Bauherrschaft: SoWohl AGProjektverfassung: Beat Ernst Partner Architekten AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.