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Baugesuche in Heiden

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Heiden

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6 laufende Gesuche

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  • Publiziert 2.10.2026Auflagefrist bis 22.10.2026

    Umnutzung Sammelgarage im Erdgeschoss zu Wohnen und Gewerbe

    Seeallee 1a, 9410 HeidenK3Bauherrschaft: Heller AG, HeidenQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Anschluss an öffentliche Wasserversorgung Wolfhalden

    Ober Altenstein ., 9410 HeidenLBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 24.9.2026

    Umnutzung Untergeschoss für Post-Betrieb

    Hinterbissaustrasse 27, 9410 HeidenWG3Bauherrschaft: Streule Immobilien AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 17.9.2026

    Verbreiterung Zufahrt mit Neubau Stützmauer

    Gehrn ., 9410 HeidenLandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 28.8.2026Auflagefrist war bis 17.9.2026

    Ersatz Transportleitung Oberegg - Gebiet Wässern

    Wässern, 9410 HeidenLandwirtschaftszoneBauherrschaft: Wasserversorgung ObereggProjektverfassung: Wälli AG IngenieureQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 10.9.2026

    Ersatz und technische Anpassung von Antennenkomponenten der bestehenden Mobil- und Rundfunksendeanlage (DAB+)

    Hinterbissaustrasse 70, 9410 HeidenZone für öffentliche Bauten und AnlagenBauherrschaft: Swisscom Broadcast AG, Swisscom (Schweiz) AGProjektverfassung: Axians Schweiz AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.