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Baugesuche in Hasliberg

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Hasliberg

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3 laufende Gesuche

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  • Publiziert 7.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026

    Strassenverbreiterung und -anpassung, Abbruch und Neubau Stützmauer sowie Reinigung und Instandstellung bestehende Natursteinmauer

    Gnippen 451 / 452, 6086 Hasliberg ReutiParzelle Gnippen 451 / 452, 6086 Hasliberg Reuti, Parzellen Nrn. 11 und 948, Koordinaten: 2’658’697 / 1’175’942; 2’658’678 / 1’175’902LandwirtschaftszoneBauherrschaft: Einwohnergemeinde HaslibergProjektverfassung: Ribuna AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 2.11.2026

    Neubau Maschinenweg Undere Stafel bis Obere Stafel, Gummenalp mit Waldrodung und Ersatzaufforstung (Gesamtbauentscheid vom 16. Dezember 2024). Projektänderung: Schüöchtbachquerung mittels Betonfurt; Verzicht auf Betonbrücke.

    Gummenalp, Reuti, 6083 Hasliberg HohfluhParzelle Gummenalp, Reuti, Parzelle Nr. 60, Koor-dinaten: 2’661’010 / 1’176’515Landwirtschaftszone und UeO SchneesportgebietBauherrschaft: Alpgenossenschaft GummenProjektverfassung: wvw bauleitungen gmbhQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 12.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026

    Sanierung Ferienhaus Sattel; Erstellen einer Schutzmauer; Erweiterung der Autogarage; Er-neuerung Strassenanschluss.

    Sattel 35, 6085 Hasliberg GoldernParzelle Sattel 35, Parzelle Nr. 1266, Koordinaten: 2’655’947 / 1’178’214DorfschutzzoneBauherrschaft: TopMountain Immobilien AGProjektverfassung: Andreas und Roland von Bergen AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.