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Baugesuche in Guttet-Feschel

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Guttet-Feschel

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 26.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Installation Photovoltaikanlage (Indach) inkl. Dachsanierung

    Parzelle Parzellen-Nr 929, Plan Nr 3, Im Orte genannt ChummachraWohnzone W2 (2. Erschliessungsetappe)Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Kippel, Zweigniederlassung der Lauber IWISA AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umgebungsgestaltung (Holzzaun, Gartentor, Katzennetz an best. Balkongeländer & Vordach)

    Parzelle Parzellen-Nr 2087, Plan Nr 5, Im Orte genannt Feschel · Parzellen-Nr 2088, Plan Nr 5, Im Orte genannt FeschelDorfzone DN (von nationaler Bedeutung)Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Plan B conceptQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Bau eines Zweifamilienhauses und Garagen

    Parzelle Parzellen-Nr 1121, Plan Nr 4, Im Orte genannt RisetWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 4.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Installation Klimaanlage

    Parzelle Parzellen-Nr 2473, Plan Nr 8, Im Orte genannt Wilerzälg · Parzellen-Nr 2473, Plan Nr 8, Im Orte genannt WilerzälgDorfzoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Imwinkelried Lüftung und Kllima AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.