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Baugesuche in Gondiswil

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Gondiswil

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 7.10.2026Auflagefrist bis 6.11.2026

    Neubau Wasserleitung mit Anschluss an der öffentlichen Wasserversorgung

    Staldershaus 99, 4955 GondiswilParzelle Staldershaus 99, Gondiswil, Parzellen-Nr. 50, 346, 837, 1007LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 7.10.2026Auflagefrist bis 6.11.2026

    Erstellen einer Schutzmauer zum Hochwasserschutz

    Mühle 129, 4955 GondiswilParzelle Mühle 129, Gondiswil, Parzellen-Nr. 102Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 9.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026

    Neubau Scheune und Wohnhaus

    Seilern 147, 4955 GondiswilParzelle Seilern 147, Gondiswil, Parzelle Nr. 714, Koordinaten: 2’633’362 / 1’220’302LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: dubach plant agQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026

    Abbruch und Wiederaufbau Remise mit neuer Dachgestaltung

    Schabenlehn 142, 4955 GondiswilParzelle Schabenlehn 142, Gondiswil, Parzellen-Nr. 399LandwirtschaftBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.