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Baugesuche in Gelterkinden

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Gelterkinden

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

6 laufende Gesuche

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  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    3 Wärmepumpen

    Parzelle 4012 - Chrummacherweg 4bBauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft STWEG Chrummacherweg 4b, v.d. Amann PatrickProjektverfassung: Axova AG, Schwarz ChristophQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Zweckänderung: alt Praxis in neu Wohnen

    Parzelle 1379 - Poststrasse 8Bauherrschaft: Walter Weber Immo AG, Weber RalfProjektverfassung: Werner Bussinger ArchitekturQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    2 Wärmepumpen

    Parzelle 4012 - Chrummacherweg 4aBauherrschaft: Stockwerkeigentümergemeinschaft STWEG Chrummacherweg 4a, v.d. Amman PatrikProjektverfassung: Axova AG, Schwarz ChristophQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Kamin

    Parzelle 2650 - Bachacherweg 4Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Glutform Füürparadies GmbH, Noser NicoleQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Anbau Keller

    Parzelle 5035 - Oberer Chürziweg 15Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: ArchiTeam Design AG, Buess RetoQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Einfamilienhaus mit Garage

    Parzelle 5446 - Oberer ChürziwegBauherrschaft: ArchiTeam Design AG, Buess RetoProjektverfassung: ArchiTeam Design AG, Buess RetoQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.