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Baugesuche in Frutigen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Frutigen

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5 laufende Gesuche

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  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 30.10.2026

    Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden

    Rybrüggstrasse 2a und 2b, 3714 FrutigenParzelle Rybrüggstrasse 2a und 2b, Parz. Nr. 358LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 23.10.2026

    Vergrösserung Auslauf auf 104 m2

    Oberfeldstrasse 8a, 3714 FrutigenLandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Oester Holz GmbH, AdelbodenQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 9.9.2026Auflagefrist war bis 9.10.2026

    Ersatz der bestehenden Luftwärmepumpe durch eine neue Luftwärmepumpe

    Herbisgasse 34, 3714 FrutigenParzelle Parzelle Nr. 2751LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 18.9.2026

    Sanierung baufälliges Weidhüttli im Trummerli

    Trummerli 14a, 3714 FrutigenParzelle Parzelle Nr. 2054 Koordinaten 2'615'300 / 1'158'270LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Reckbau GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 12.8.2026Auflagefrist war bis 11.9.2026

    Ersatzneubau mit Einliegerwohnnung

    Labrunnenstrasse 4, 3725 AchsetenParzelle Parzelle Nr. 2608 Koordinaten 2'611'660/1'154'318LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: WAD wood, architecture & design gmbhQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.