Baugesuche in Frutigen
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Frutigen
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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5 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 30.10.2026
Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden
Rybrüggstrasse 2a und 2b, 3714 FrutigenParzelle Rybrüggstrasse 2a und 2b, Parz. Nr. 358LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 23.10.2026
Vergrösserung Auslauf auf 104 m2
Oberfeldstrasse 8a, 3714 FrutigenLandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Oester Holz GmbH, AdelbodenQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 9.9.2026Auflagefrist war bis 9.10.2026
Ersatz der bestehenden Luftwärmepumpe durch eine neue Luftwärmepumpe
Herbisgasse 34, 3714 FrutigenParzelle Parzelle Nr. 2751LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 18.9.2026
Sanierung baufälliges Weidhüttli im Trummerli
Trummerli 14a, 3714 FrutigenParzelle Parzelle Nr. 2054 Koordinaten 2'615'300 / 1'158'270LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Reckbau GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 12.8.2026Auflagefrist war bis 11.9.2026
Ersatzneubau mit Einliegerwohnnung
Labrunnenstrasse 4, 3725 AchsetenParzelle Parzelle Nr. 2608 Koordinaten 2'611'660/1'154'318LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: WAD wood, architecture & design gmbhQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.