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Baugesuche in Fällanden

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Fällanden

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

5 laufende Gesuche

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  • Publiziert 9.10.2026Auflagefrist bis 29.10.2026

    Rückbau Wintergarten und Ersetzen der Fenster, Gebäude Nr. 719,(ohne Aussteckung)

    Sängglenstrasse 14, 8118 PfaffhausenParzelle 1142Wohnzone eingeschossig W1Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: ADP Architekten AG, artspatial.com GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 15.10.2026

    Umbau bestehende Swisscom Mobilfunkanlage

    Bruggacherstrasse 22, 8117 FällandenParzelle 3892Gewerbezone G1 / ES IIIIBauherrschaft: Sunrise GmbH, Swisscom (Schweiz) AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist war bis 8.10.2026

    Erstellung einer neuen Stützmauer (bereits erstellt),

    Pfaffensteinstrasse 19, 8118 PfaffhausenParzelle 2177Wohnzone eingeschossig W1Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: SoilTrack GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist war bis 8.10.2026

    Umnutzung Ladenlokalität in Café-Bar mit Takeaway,

    Schwerzenbachstrasse 19, 8117 FällandenParzelle 4983Kernzone KB / Kernzone KABauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Philipp Manser InnenarchitektenQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 11.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026

    Erstellung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussen)

    Sängglenstrasse 9, 8118 PfaffhausenParzelle 1132Wohnzone eingeschossig W1Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Heinz Gertsch AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.