SucheFür Unternehmer
BaugesucheStart

Baugesuche in Ettingen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Ettingen

Alle Anbieter im Verzeichnis →

Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

5 laufende Gesuche

Zurücksetzen →

Zum Lage-Check Ettingen →

  • Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Solaranlage

    Parzelle 1147 - Aeschstrasse 12Bauherrschaft: REI Solar GmbHProjektverfassung: REI Solar GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Um- und Ausbau Einfamilienhaus / Kamin

    Parzelle 2114 - Juraweg 5Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: T. Metzger Architektur+EnergieeffizienzQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Stützmauern / Gedeckter Sitzplatz / Gartenhaus / Velounterstand / Aussentreppe

    Parzelle 2314 - Schaienweg 27Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Beryll Immobilien AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Gedeckter Sitzplatz

    Parzelle 1138 - Hauptstrasse 41Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: A. Lachat AG Architekturbüro SIA/SWB, Lachat RaphaelQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    2 Dachaufbauten

    Parzelle 1146 - Aeschstrasse 10Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.