Baugesuche in Ersigen
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Ersigen
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
Finanzierung & VersicherungAllianz Generalagentur Biel Solothurn LyssVersicherung und Vorsorge aus einer Hand – persönlich vor Ort in Biel, Solothurn und Lyss.
8 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Gumishole 10
Parzelle 177FairnesszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Schlüchter & Zürcher Holzbau GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 23.9.2026Auflagefrist bis 23.10.2026
Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-Wasser Wärmepumpe aussen
Furtrain 12, 3423 ErsigenParzelle Furtrain 12, 3423 Ersigen Parzelle Nr. 671LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Kiener Haustechnik GmbHQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 10.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Höhenweg 8
Parzelle 595FairnesszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: GLB GenossenschaftQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau best. Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus
Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 27.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Umbau best. Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus
Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 27.8.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Dorfstrasse 77a und 77b
Parzelle 986LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: GLB GenossenschaftQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Abbruch bestehendes Einfamilienhausmit freistehender Garage und Pergola; Neubau Mehrfamilienhaus in Holzbauweise mit angebautem Carport; Installation einer innenaufgestell-ten Wärmepumpe sowie einer PV-Indachanlage
Bauherrschaft: keine AngabeProjektverfassung: Architektur Alex Metzger AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 19.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Abbruch bestehendes Einfamilienhausmit freistehender Garage und Pergola; Neubau Mehrfamilienhaus in Holzbauweise mit angebautem Carport; Installation einer innenaufgestell-ten Wärmepumpe sowie einer PV-Indachanlage
Bauherrschaft: keine AngabeProjektverfassung: Architektur Alex Metzger AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.